HansOLG Hamburg: Schutz der Privatsphäre

Personen des öffentlichen Lebens und deren ständige Begleiter dürfen nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg) an öffentlichen Plätzen fotografiert und die Fotos veröffentlicht werden. Mit dieser Entscheidung wies das HansOLG eine Klage gegen die Verlagsgruppe Klambt, die im März 2002 in ihrer Zeitschrift »7 TAGE« einen Beitrag über Prinessin Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover mit einem Foto…

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Themen: Olg Hamburg , Caroline Von Monaco , Ernst August Von Hannover

Erschienen 16. Februar 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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