OLG Hamburg - Wertersatzklausel bei Ebay zulässig !
Anwaltskanzlei von Olnhausen | 11. Juli 2007 — Das Hanseatische Oberlandesgericht hat anscheinend mit Beschluss v. 19.6.2007 - 5 W 92/07 - völlig überraschend entschieden, …
1. Eine im Zusammenhang mit Online-Auktionen bei eBay in das Internet eingestellte Belehrung genügt nicht dem Formerfordernis der Textform gemäß § 126b BGB. Dieses wird nur dadurch erfüllt, dass die Belehrung in dauerhaft verkörperter Form an den Verbraucher gelangt, z.B. auf Papier, Diskette, CD-Rom, E-Mail oder Computerfax (HansOLG MMR 06, 675, 676; ebenso KG MMR 06, 678). Der Kaufvertrag bei eBay-Auktionen kommt aber bereits mit dem Ende der Auktion zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande. <br><br> 2. Die §§ 355 ff. BGB enthalten allgemeine Vorschriften für alle Gesetze, nach denen dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt ist. Für den Fernabsatz ist in § 312c BGB näher festgelegt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die Widerrufsbelehrung mit dem in § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV niedergelegten Inhalt zu erfolgen hat. Dazu gehört auch die Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs, wozu auch die Frage des Wertersatzes bei Verschlechterung des Kaufgegenstandes zählt. <br><br> 3. Die Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 BGB müssen rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise "klar und verständlich" erfolgen, aber nicht notwendigerweise in der Textform des § 126b BGB. Diese Informationspflichten können auch durch die Bereitstellung der Widerrufsbelehrung im Internet innerhalb des jeweiligen Auktionsangebotes erfüllt werden. Die Erfüllung der Informationspflichten nach § 312c Abs. 2 BGB hat hingegen in Textform zu erfolgen, und zwar bei Waren (so hier) spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher (§ 312c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB). <br><br> 4. Die Regelungen zur Widerrufsbelehrung im Fernabsatz (insb. § 312c BGB) sind als Spezialregelungen zum Zeitpunkt und zur Art und Weise der Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs anzusehen und gehen in ihrem Anwendungsbereich § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB …
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 23. August 2007 — 1. § 312 c Abs. 1 BGB verweist auf § 1 BGB-InfoV und damit auch auf Ziffer 10 dieser Vorschrift. Danach muss auch über das Bestehe…