“Wer wird Millionär?”
Handakte WebLAWg | 20. Mai 2007 — Die Verwendung eines Bildnisses (hier: das Foto des bekannten Moderators der Fernseh-Quiz-Show “Wer wird Millionär?“) auf dem…
1. Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 KUG kann sich derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken lediglich sein Geschäftsinteresse befriedigen will. Daher braucht im Grundsatz niemand zu dulden, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung zur Werbung für Waren oder gewerbliche Leistungen ausgenutzt wird. <br><br> 2. Die Verwendung eines Bildnisses (hier: das Foto des bekannten Moderators der Fernseh-Quiz-Show "Wer wird Millionär?") auf dem Titelblatt einer Zeitschrift erfüllt zumindest auch die Funktion, den Absatz dieser Zeitschrift zu fördern, hat freilich jede dort abgebildete Veröffentlichung auch werblichen Charakter. Zur Bewertung ihrer Zulässigkeit ist daher jeweils eine Abwägung zwischen den widerst reitenden grundrechtlich geschützten Interessen des Abgebildeten einerseits und dem durch die Pressefreiheit geschützten Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits vorzunehmen. <br><br> 3. Auch eine Rätselzeitschrift/ein Rätselheft, welches ganz überwiegend Unterhaltungsinteressen dient, steht unter dem Schutz der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Pressefreiheit, da auch sein Inhalt im weiteren Sinne die Wissensvermehrung fördert und der Meinungsbildung dient. <br><br> 4. Üblicherweise besteht der Informationswert eines Titelblattes (und der dort in die Gestaltung aufge-nommen Abbildungen) darin, auf eine Berichterstattung im Innern des Heftes hinzuweisen. Bezieht sich demge-genüber ein Abbild einer prominenten Person auf der Titelseite eines Heftes nicht auf eine informierenden Beitrag - etwa über diese Person - im Innern des jeweiligen Heftes, so kann bereits in Zweifel zu ziehen sei, ob die Ab-bildung des Betroffenen überhaupt ein Informationsinteresse zu befriedigen vermag. <br><br> 5. Befri…
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Presserecht aktuell | 25. Januar 2010 — Eine Zeitschrift darf nicht ohne Einwilligung das Bild eines prominenten Sängers auf der Titelseite bringen und diese Titelseit…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. März 2009 — BGH, Urteil vom 11.03.2009 - Az. I ZR 8/07; Vorinstanzen: OLG Hamburg, Urteil vom 05.12.2006 - Az. 7 U 90/06, MIR 2007, Dok. 193; …
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 12. März 2009 — Ein Zeitschriftenverlag hatte den Kläger auf der Titelseite eines Rätselheftes mit dem Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit ‚…
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 31. März 2009 — Ein Zeitschriftenverlag hatte den Moderator auf der Titelseite eines Rätselheftes abgebildet mit der Bildunterschrift „Günther Jau…
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 31. März 2009 — Ein Zeitschriftenverlag hatte den Moderator auf der Titelseite eines Rätselheftes abgebildet mit der Bildunterschrift „Günther …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. Oktober 2008 — 1. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG). Hiervon macht §…
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 31. März 2009 — Ein Zeitschriftenverlag hatte den Moderator auf der Titelseite eines Rätselheftes abgebildet mit der Bildunterschrift „Günther Jau…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 25. Februar 2010 — LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 756/09 §§ 823 Abs. 1, Abs. 2 i. V. m. 1004 Abs. 1 Satz 2 analog BGB; § 22 f. KUG…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. September 2007 — 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach …