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Hanseatisches OLG: Wer wird Millionär? - Zur Zulässigkeit der einwilligungsfreien (lizenzfreien) Nutzung von Fotos prominenter Personen (hier: ein Quiz-Show-Moderator) auf dem Titelblatt von (Rätsel-) Zeitschriften.

am 19.05.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 KUG kann sich derjenige nicht berufen,
der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit
nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken
lediglich sein Geschäftsinteresse befriedigen will. Daher braucht im
Grundsatz niemand zu dulden, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung zur
Werbung für Waren oder gewerbliche Leistungen ausgenutzt wird.
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2. Die Verwendung eines Bildnisses (hier: das Foto des bekannten Moderators der Fernseh-Quiz-Show
Wer wird Millionär?) auf dem Titelblatt einer Zeitschrift erfüllt zumindest auch die
Funktion, den Absatz dieser Zeitschrift zu fördern,
hat freilich jede dort abgebildete Veröffentlichung auch werblichen Charakter.
Zur Bewertung ihrer Zulässigkeit ist daher jeweils eine Abwägung zwischen
den widerst reitenden grundrechtlich geschützten Interessen des Abgebildeten
einerseits und dem durch die Pressefreiheit geschützten Informationsinteresse
der Öffentlichkeit andererseits vorzunehmen.
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3. Auch eine Rätselzeitschrift/ein Rätselheft, welches ganz überwiegend Unterhaltungsinteressen dient,
steht unter dem Schutz der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Pressefreiheit, da auch sein
Inhalt im weiteren Sinne die Wissensvermehrung fördert und der Meinungsbildung dient.
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4. Üblicherweise besteht der Informationswert eines Titelblattes (und der dort in die Gestaltung aufge-nommen
Abbildungen) darin, auf eine Berichterstattung im Innern des Heftes hinzuweisen. Bezieht sich demge-genüber
ein Abbild einer prominenten Person auf der Titelseite eines Heftes nicht auf eine informierenden Beitrag - etwa
über diese Person - im Innern des jeweiligen Heftes, so kann bereits in Zweifel zu ziehen sei, ob die Ab-bildung
des Betroffenen überhaupt ein Informationsinteresse zu befriedigen vermag.
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5. Befriedigt die Titelseite einer Zeitschrift, in deren Gestaltung die …

“Wer wird Millionär?”

Handakte WebLAWg / Die Verwendung eines Bildnisses (hier: das Foto des bekannten Moderators der Fernseh-Quiz-Show “Wer wird Millionär?“) auf dem Titelblatt einer Zeitschrift erfüllt zumindest auch die Funktion, den Absatz dieser Zeitschrift zu fördern, h…

OLG Hamburg: Abbildung von Prominentem auf Rätsel-Zeitschrift zulässig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Kläger, der seit Jahren die bekannte RTL-Show Wer wird Millionär? moderiert, war ungefragt auf dem Deckblatt einer Rätsel-Zeitschrift mit der Bildunterschrift „(...) zeigt mit (...) wie spannend Quiz sein kann“ abgebildet worden. Einen Beric…

BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…

BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1…

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Hugo Egon Balder „Anspruch auf Gegendarstellung auf der Titelseite“

Rechtblog / Das OLG Karlsruhe bestätigt den Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite der Zeitschrift „Neue Woche“. Auf der Titelseite der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift „Neue Woche“ vom 18.06.2005 wurde mi…

BGH folgt der Caroline-Rechtsprechung des EGMR

LBR-Blog / Welch ein Aufschrei ging durch den Blätterwald, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2004 die von der deutschen Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Bildberichterstatung von Prominenten als unzulänglich einstufte. Das E…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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