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Hanseatisches OLG: Versandkosten bei Widerruf nur zum geringsten Satz erstattungsfähig? - Zum Umfang der Informationspflichten über das Rückgaberecht und zur Belehrung über die Modalitäten der Rückgabe bei Fernabsatzgeschäften.

am 01.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Das Fehlen einer (allgemeinen) Belehrung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Sache
stellt keinen rechtswidrigen Verstoß gegen §§ 312 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV dar.
Aus § 1 Abs. 4 Satz 2 BGB-InfoV ergibt sich, dass die Verwendung des Musters in Anlage 3 als ausreichend
für den Umfang der Erfüllung der Informationspflichten des Unternehmers anzusehen ist. Die
Voraussetzungen von § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV sind dann erfüllt, wenn diejenigen Angaben mitgeteilt werden, die
in den Mustern nach den Anlagen der BGB-InfoV vorgesehen sind. Der Unternehmer ist daher nicht
verpflichtet, zusätzliche Belehrungen bzw. Informationen zu geben, die in den Mustern nicht enthalten sind.
(hier: die Belehrung über die Gefahrtragungsvorschriften bei der Rücksendung der Ware,
die sich aus § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB ergeben).


2. Soweit der Unternehmer den Verbraucher über die Modalitäten der Rückgabe der gekauften
Ware belehrt, müssen diese Hinweise zutreffend sein und dürfen der gesetzgeberischen Intention nicht erkennbar
zuwiderlaufen. Eine Klausel mit der Formulierung Die Versandkosten, die aus dem Widerruf resultieren,
werden im niedrigsten Satz zurückerstattet. Bitte sprechen Sie die Rücksendung vorher mit uns ab. erfüllt diese
Anforderungen nicht.


3. Gemäß § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt die Kosten und Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der
Unternehmer. Das Gesetz sieht keinerlei nähere Regelungen dazu vor, in welchem konkreten Umfang diese
Kostentragungspflicht besteht. Durch eine Formulierung mit dem Inhalt Die Versandkosten, die aus dem Widerruf resultieren,
werden im niedrigsten Satz zurückerstattet. legt der Unternehmer indes fest, dass er stets nur
den niedrigsten Kostenbetrag für die Rücksendung erstatten wird. Der Verbraucher wird hierdurch
in …

Zum Umfang der Widerrufsbelehrung

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Immer wieder unterliegen Unternehmer der Versuchung, innerhalb der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung Klauseln mit aufzunehmen, die ihnen opportun erscheinen. Das Risiko einer Abmahnung in einem solchen Fall ist relativ groß - so jedenfal…

Hanseatisches OLG: Frankierbitte - Eine Klausel, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbraucher nicht darüber, wer die

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhändlers, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbra…

LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 hat ein Unternehmer dem Verbraucher klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die diese gemäß Art. 240 Nr. 1 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist. Hierzu gehören grundsätz…

LG Berlin: Fehlender Hinweis zur Gefahrtragung bei Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss im Fernabsatz ist nicht abmahnfähig, Urt. v. 2.8.2007, Az. 96 O 138/07

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das LG Berlin hat am 2.8.2007 entschieden, dass das Fehlen eines Hinweises zur Gefahrtragung des Unternehmers bei der Rücksendung der Ware nach Widerruf nicht abgemahnt werden kann. Der abgemahnte Händler hatte in der vor Vertragsschluss zur Verfü…

Hanseatisches OLG: Unfreie Pakete werden nicht angenommen - Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen, nach der unfreie Rücksendungen grundsätzlich nicht angenommen werden, verstößt gegen § 357 Abs. 2 Satz 2

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher klar und verständlich unter anderem über die Rechtsfolgen des Widerrufs- und des Rückgaberechts zu informieren. Dazu gehört eine zutreffende Aufklärung über die Kos…

“Keine unfreie Rücksendung” ist unzulässig

auchRecht.de / Nach einem Beschluß des OLG Hamburg vom 30.1.2007 - 5 W 15/07 - ist die bei Ebay gleichfalls sehr beliebte Klausel unzulässig, mit welcher die Annahme der Rücksendung und damit das Widerrufsrecht davon abhängig gemacht wird, daß die Ware nicht u…

Unfreie Rücksendung erlaubt

LawBlog / “Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen”, ist eine beliebte Formulierung in Widerrufsbelehrungen. Sie findet sich bei Online-Händlern ebenso wie bei ebay-Verkäufern. Das Oberlandesgericht Hamburg hält die Regelung für un…

Hanseatisches OLG: Unfrei unwirksam - Eine Regelung, wonach unfrei zurückgesandte Waren im Rahmen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht zurückgenommen werden ist unwirksam. Zum Einfluss der eBay-AGB auf den Vertragsschluss.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher insbesondere über die gesetzliche Gestaltung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) in zutreffender Weise zu informieren (vgl. §§ 355, 356, 357 Abs. 2 BGB…

KG Berlin: Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten? - Zur Angabe einer Telefonnummer in einer Belehrung über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung kann die Gefahr bergen, dass der Verbraucher den Inhalt der Widerrufsbelehrung irrtümlich dahin versteht, er könne sein Widerrufsrecht auch telefonisch ausüben, was das Gesetz gerade…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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