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Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U

am 15.10.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
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2. Der Versender einer Werbe-E-Mail trägt nach den grundlegenden prozessualen Grundsätzen in vollem
Umfang die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Einverständniserklärung des konkret betroffenen
Markteilnehmers (Adressaten der E-Mail), da es sich insoweit um eine Rechtfertigungsgrund für das
Verhalten des Werbenden handelt. Der Werbende hat dahingehend Vorkehrungen zu treffen, die ihn in die Lage
versetzen gegebenenfalls zu beweisen, dass die betreffende E-Mail-Werbung von dem Adressaten angefordert
wurde. Wird eine solche Protokollierung nicht vorgenommen, kann sich der Werbende nicht auf eine etwaige
Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast berufen.
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3. Ein Newslettersystem, dass ermöglicht, dass von einer Person zugunsten eines beliebigen Dritten unter Angabe
dessen E-Mail-Anschrift ein Werbe-Newsletter angefordert wird, ohne das sichergestellt ist, dass die benannte
dritte Person mit der Zusendung derartiger Newsletter einverstanden ist, genügt diesen Anforderungen nicht. Allein
der Hinweis in einer Anmeldebestätigung, dass der Betroffene den Newsletter abbestellen könne, ohne
das eine weitere Verifizierung erfolgt (einfaches opt-in - Verfahren) ist nicht ausreichend. Insbesondere lässt sich allein
aus der Nichtreaktion des (ungewollten) Adressaten …

AG München: Double-Opt-In - Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das so genannte Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und reicht aus, um hinsichtlich unerwünschter E-Mail-Werbung einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen durch Dritte zu verhindern. 2. Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer…

Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

Handakte WebLAWg / Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Pos…

Schutz vor Werbung via E-Mail und SMS

BeRechTnend / Mit Urteil vom 16.07.2008 (Az. VIII ZR 348/06 - nicht veröffentlicht) hat der BGH die Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-Out” Erklärung zur Verwendung von Kundendaten zu Marktforschungszwecken durch das Kundenbindungs- und R…

OLG Nürnberg: Unzulässige Werbung

IT-Blawg / Jeder kennt diesen Button im Online-Shop: Klicken Sie hier, um das Produkt einem Freund zu empfehlen! Ist in dieser E-Mail an den Freund, aber nicht nur das empfohlene Produkt genannt, sondern weitere für den Absender unbekannte Werbung enthalten…

Werbe-Emails

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Betroffenen begründet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen Abwehranspruch. Der 15. Zivilsenat hatte dabei den folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger, von Beruf Rechtsa…

LG Bonn: Unrichtigte Bestätigungsschreiben - Die Zusendung von Bestätigungsschreiben bezüglich der Einwilligung in Konzernwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn eine solche Einwilligung tatsächlich ni

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Zusenden unrichtiger Bestätigungsschreiben (der in Wahrheit nicht erteilten Einwilligung in Werbung, Marktforschung sowie Kundenberatung) stellt eine Wettbewerbshandlung dar, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher zu be…

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