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Hanseatisches OLG: Sedo Domainparking, sponsored links und test24.de - Die Verwendung einer Domain im Rahmen einer Sedo Domainparking-Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung der in der Domain enthaltenen Bezeichnung dar.

am 18.04.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Der Aussagegehalt einer Sedo Domainparking-Webseite erschöpft sich nicht darin,
dass auf der Leitseite die hervorgehobene Angabe domain.xy mit dem Hinweis unterschrieben ist,
dass der Inhaber der Domain diese zum Verkauf anbietet. Vielmehr werden auch sog. sponsored Links
mit weiteren Hinweisen dazu angegeben, die inhaltlich zu dem Thema der Domain assoziiert sind
(Sponsored Links zum Thema XY).
Aus der Sicht des Verkehrs bedeutet das im maßgeblichen Gesamteindruck der Internetseite nicht dass
die Veröffentlichung der sponsored links auf einer solchen Internetseite gleichsam ohne Bezug auf
die blickfangmäßig herausgestellte Bezeichnung domain.xy erfolgt oder gar nur der Marke Sedo zugeordnet
würde, die erst unterhalb der Aufstellung erscheint.
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2. Das Publikum erfährt zwar zunächst, dass die Domain gekauft werden kann. Zugleich kann der
Verkehr in der Zusammenstellung der sponsored links aber auf
derselben Internetseite eine Dienstleistung eines Markeninhabers sehen, zu der die
Bezeichnung domain.xy ohne weiteres passt, die nach Art einer Kennzeichnung
gebraucht ist und die trotz erkennbar generischer Bestandteile insgesamt von relevanten Teilen
des Verkehrs so eingeordnet werden kann.
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3. Auch nur vorübergehende Angebote sind solche im geschäftlichen Verkehr und durchaus
auch von wirtschaftlicher Bedeutung. Im Rahmen einer …

Sedo Domainparking, sponsored links und test24.de

Handakte WebLAWg / Der Aussagegehalt einer Sedo Domainparking-Webseite erschöpft sich nicht darin, dass auf der Leitseite die hervorgehobene Angabe “domain.xy” mit dem Hinweis unterschrieben ist, dass der Inhaber der Domain diese zum Verkauf anbietet. Viel…

Sedo-Domainparking und Markenrecht

blog ::: medienrecht-informationen / Wer eine Domain registriert und bei der Domainhandelsbörse sedo.de zum Verkauf anbietet, muss auch dabei die Markenrechte Anderer beachten. Denn die Verwendung einer Domain im Rahmen einer Sedo Domainparking-Webseite stellt nach Ansicht der Rich…

Sedo-Domainparking und Markenrecht

JuracityBlog / Wer eine Domain registriert und bei der Domainhandelsbörse sedo.de zum Verkauf anbietet, muss auch dabei die Markenrechte Anderer beachten. Denn die Verwendung einer Domain im Rahmen einer Sedo Domainparking-Webseite stellt nach Ansicht der Rich…

Störerhaftung - Domainparking bei sedo.de

muepe.de | weblog peter müller / §§ 1 a.F., 3, 4 Nr.11, 8 Abs.1, 3 Nr.1 UWG, § 284 StGB, §§ 8-11 TDG OLG Hamburg v. 14.07.2004 - 5 U 160/03Ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite fremde Domains zum Verkauf anbietet und zugleich auf diesen Domains Werbung schaltet und dam…

Interview mit Domain-Handesplattform Sedo

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Partnerprogramme.com hat ein Interview mit Sedo.de, dem deutschen Marktführer in Sachen Domain-Handel, geführt. Das Interview ist hier online veröffentlicht.Sedo ist eine Abkürzung und steht für Search Engines for Domain OffersDas Interview offe…

OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung

Vertretbar Weblawg / OLG Hamburg, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 5 U 141/04 - Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bloße Registrierung einer aus einem markenrechtlich geschützten Begriff bestehend…

OLG Düsseldorf: markenverletzung.com & Territorialitätsprinzip - Eine inländische Kennzeichenbenutzung durch Verwendung eines geschützten Zeichens in einer Internetdomain kann nicht allein deshalb bejaht werden, weil Internetseiten von jedem Ort

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufgrund des Territorialitätsprinzip ist der Schutzbereich einer inländischen Marke oder eines inländischen Unternehmenskennzeichens auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 15 Abs. 2, Abs…

test24.de

domainblog / Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 08.02.2007, Az.: 3 U 109/06) hat die Klage der Stiftung Warentest auf Unterlassung der Nutzung der Domain test24.de zurückgewiesen. Der Domain-Inhaber hatte die Domain bei Sedo geparkt und bot s…

LG Düsseldorf: Keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 28.11.2007 - Az.: 2a O 176/07) hat entschieden, dass eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, haftet.…

Hanseatisches OLG: m.gmail.com - Zum Verstoß gegen einen markenrechtlichen Unterlassungstitel wegen Verwendung des geschützten Zeichens in einer als Domain-Weiterleitung genutzten Sub-Level-Domain.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (BGH WRP 05, 1164, 1166 – seicom). Nur dann,…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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