Hanseatisches OLG: Pflichtfax? - § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB enthält keine Verpflichtung des Unternehmers, stets auch ein Telefax als Fernkommunikationsmittel anzuschaffen und/oder betriebsbereit vorzuhalten.
am 27.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Den gesetzlichen Bestimmungen ist keine Verpflichtung des Unternehmers (auch nicht stillschweigend als
selbstverständlich vorausgesetzt) dahingehend zu entnehmen, dass der Unternehmer
stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel - beispielsweise i.S.v. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB - zwingend vorzuhalten hat.
2. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB normiert das klare und verständliche Bereitstellen von Informationen
nur in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise, ohne dieses selbst vorzugeben.
Die Formulierung in dem Muster der Anlage 2 zur BGB-InfoV hat erkennbar nur Beispielscharakter (...also z.B...)
und lässt die vorzunehmenden Angaben gerade frei (...zusätzlich können angegeben werden... - …
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Faxnummer als Pflichtangabe?
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Widerrufsbelehrung gem. § 312 c ff. BGB - sprechender Link reicht aus
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