Hanseatisches OLG: original-nordmann.eu - Zu einem generellen Domain-Verzichtsanspruch. Allein das Registrierthalten einer - kennzeichenrechtliche Positionen Dritter berührenden - Domain stellt als solches noch keine markenmäßige Benutzung e
am 18.07.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Für einen generellen Verzichtsanspruch betreffend einer Domain kommt es nicht auf etwa zu
besorgende Inhalte auf den mit der Domain konnektierten Internetseiten an. Um bestimmte Verwendungsformen
der Internetseiten, die unter der in Rede stehenden Domain erreichbar wären, geht es insoweit nicht.
<br><br>
2. Allein das Registrierthalten einer - kennzeichenrechtliche Positionen Dritter berührenden - Domain
stellt als solches noch keine markenmäßige Benutzung einer Marke dar.
<br><br>
3. Für die Begründetheit eines (generellen) Domain-Verzichtsanspruchs unabhängig von dem Inhalt der Internetseiten
muss bereits das Registrierthalten der Domain (hier: im Hinblick auf die Klagemarke) rechtswidrig sein.
<br><br>
4. Eine Domain, die - von einer Länderkennung abgesehen (hier: die Top-Level-Domain .eu) -
aus einer Gattungsbezeichnung (hier: Nordmann für Nordmannstanne bzw. Nordmann-Tanne) und einem
erläuterndem Zusatz besteht, der vom Verkehr (hier: insbesondere die Fachkreise der Weihnachsbaumhändler)
in erster Linie als Hinweis auf etwa die Echtheit bzw. Zugehörigkeit zu eben dieser Gattung verstanden wird
(hier: original-nordmann), …
OLG Hamburg: Keine Markenbenutzung durch bloße Registrierung einer Domain - Urteil vom 12.04.2007, Az. 3 U 212/06
Markenrecht-Blog.de / Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das bloße Registrierthalten einer Domain noch keine markenmäßige Benutzung darstellt und demzufolge auch noch keinen auf § 14 MarkenG gestützten Verzichtsanspruch auslöst. Für die Begründetheit eines Doma…
OLG Hamburg: original-nordmann.eu
muepe.de | weblog peter müller / Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg durfte in einer Entscheidung (Urteil vom 12.04.2007, Az.: 3 U 212/06) präzisieren, worum es eigentlich geht, wenn jemand den Verzicht auf eine Domain gegenüber der Registrierungsstelle erklären soll.…
OLG Köln: Domain-Weiterleitung = markenmäßige Benutzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 20.01.2006 - Az.: 6 U 146/05) hatte darüber zu entscheiden, ob eine Domain auch dann markenmäßig benutzt wird, wenn bei ihrem Aufruf der User sofort weitergeleitet wird.Im vorliegenden Fall wurde die Domain ecolab.de in der…
OLG Düsseldorf: markenverletzung.com & Territorialitätsprinzip - Eine inländische Kennzeichenbenutzung durch Verwendung eines geschützten Zeichens in einer Internetdomain kann nicht allein deshalb bejaht werden, weil Internetseiten von jedem Ort
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufgrund des Territorialitätsprinzip ist der Schutzbereich einer inländischen Marke oder eines inländischen Unternehmenskennzeichens auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 15 Abs. 2, Abs…
LG München I: NEU.de ./. NEU.eu - Zwischen zwei Bild- bzw. Wort/Bildmarken in Form einer Internetdomain, bei der die Top-Level-Domain und nicht die Second-Level-Domain den einzig prägenden Bestandteil darstellt, besteht keine Verwechslungsgefahr
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Wortbestandteil „neu hat keinerlei Unterscheidungskraft. Es handelt sich hierbei um ein ganz normales Wort - einen ganz allgemein beschreibenden Begriff - der deutschen Sprache, für das gem. § 8 Abs. 2 MarkenG ein Freihaltebedürfnis be…
Hanseatisches OLG: m.gmail.com - Zum Verstoß gegen einen markenrechtlichen Unterlassungstitel wegen Verwendung des geschützten Zeichens in einer als Domain-Weiterleitung genutzten Sub-Level-Domain.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (BGH WRP 05, 1164, 1166 – seicom). Nur dann,…
Hanseatisches OLG: Dekonnektierungspflicht nach gerichtlichem Domain-Benutzungsverbot? - Ist das Benutzen einer Domain insoweit verboten worden, dass unter der betreffenden Domain keine Inhalte mehr vorgehalten werden dürfen, betrifft dieses Verb
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Verbot eine Bezeichnung - in welcher Schreibweise auch immer - als Internet-Domain zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, ist dahingehend zu definieren, dass unter der Domain keine Inhalte geschaltet sein dürfen. Hierbei stellt ein Bauste…
