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Hanseatisches OLG: m.gmail.com - Zum Verstoß gegen einen markenrechtlichen Unterlassungstitel wegen Verwendung des geschützten Zeichens in einer als Domain-Weiterleitung genutzten Sub-Level-Domain.

am 17.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen
erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen
Herkunftshinweis erkennt (BGH WRP 05, 1164, 1166 – seicom).
Nur dann, wenn der Domain-Name, der an sich geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft und die
Geschäftstätigkeit eines Unternehmens hinzuweisen, ausschließlich als Adressbezeichnung
verwendet wird, wird der Verkehr annehmen, es handele sich dabei um eine Angabe, die –
ähnlich wie eine Telefonnummer – den Zugang zu dem Adressaten eröffnet, ihn aber nicht
in seiner geschäftlichen Tätigkeit namentlich bezeichnen soll (BGH WRP 05, 1164, 1166 –
seicom; BGH GRUR 05, 262, 263 - soco.de).


2. Der Umstand, dass der Zweck einer URL ausschließlich im redirecting bzw. forwarding (Domain-Weiterleitung)
besteht, ändert nichts daran, dass die angesprochenen Verkehrskreise ohne weiteres die kennzeichnende Funktion
eines in dem Domainnamen enthaltenen (geschützten) Zeichens (hier: gmail) in dem konkreten Verwendungszusammenhang erkennen.
Es ist insoweit nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen Interessenten von einer URL, die ihre Marke bzw. Geschäftsbezeichnung
enthält auf eine andere URL weiterleiten. Allein der Umstand einer Domain-Weiterleitung gibt den angesprochenen
Verkehrskreisen keinen Anlass, …

OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung

Vertretbar Weblawg / OLG Hamburg, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 5 U 141/04 - Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bloße Registrierung einer aus einem markenrechtlich geschützten Begriff bestehend…

Gattungsbegriff als Domain?

Law-Blog / Der BGH hat sich wieder zum Dauerbrenner Gattungsbegriffe als Internetdomain geäußert. Danach ist die Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain nicht per se sittenwidrig. Zudem hat der BGH bestätigt, dass die Registrierung einer Domain, die mit…

Hanseatisches OLG: Sedo Domainparking, sponsored links und test24.de - Die Verwendung einer Domain im Rahmen einer Sedo Domainparking-Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung der in der Domain enthaltenen Bezeichnung dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Aussagegehalt einer Sedo Domainparking-Webseite erschöpft sich nicht darin, dass auf der Leitseite die hervorgehobene Angabe domain.xy mit dem Hinweis unterschrieben ist, dass der Inhaber der Domain diese zum Verkauf anbietet. Vielmehr we…

BGH: Euro Telekom - Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. <br><br> 2. Der Erfahrungssat…

BGH: Halten einer Domain durch eine juristische Person des Handelsrechts ist nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung - Euro Telekom

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04 MarkenG § 15 Euro Telekom Leitsätze: 1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Per…

Euro Telekom

muepe.de | weblog peter müller / MarkenG § 15 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2,…

SEWOMA.BERLIN - Neue Top-Level-Domains

BERLIN BLAWG / “Jeder Name einer Domain im Internet besteht aus einer Folge von durch Punkte getrennten Namen. Die Bezeichnung Top-Level-Domain (vom englischen top level domain, übersetzt Bereich oberster Ebene; Abkürzung TLD) bezeichnet dabei den…

Hanseatisches OLG: unternehmenskennzeichen-blog.de - Bei der Verwendung der Kombination eines geschützten Unternehmerskennzeichens mit dem Zusatz blog als Internet-Domain ist allein das Unternehmenskennzeichen kennzeichnender Zeichenbestandteil

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch einem Unternehmen steht ein Namensrecht nach § 12 BGB zu, auf Grund dessen es gegen einen nicht berechtigten Dritten vorgehen kann, der sich diesen Namen unbefugt als Domainnamen hat registrieren lassen. Der Funktionsbereich des Unterneh…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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