Hanseatisches OLG: Markenrecht, Kerntheorie & "Vertipper"-Domains - Die Anwendung der Kerntheorie im Markenrecht kann nicht dazu führen, das von einem auf eine konkrete Marke bezogenen Verbotstenor auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die dem St

1. Die Anwendung der Kerntheorie im Markenrecht kann aufgrund der Besonderheiten dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. Die Erstreckung eines aus Anlass konkret rechtverletzender Zeichen erlassenen Verbots auf lediglich ähnliche Zeichen mit derselben Verletzungsqualität lässt sich insoweit über die Grundsätze der Kerntheorie nicht begründen. 2. Ein Verbotsantrag, der geeignet ist, jegliche Arten von "Vertipper"-Domains zu Lasten eines geschützten Zeichens (hier: "günstiger.de" und "guenstiger.de") zu erfassen, ist im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz kaum denkbar. Die möglichen Abwandlungen einer Kennzeichengestaltung sind…

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Themen: Verbot

Erschienen 7. April 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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