Hanseatisches OLG: marions-kochbuch.de ./. chefkoch.de - Zur Haftung eines Themenportalbetreibers für durch Dritte - eigenverantwortlich - eingestellte Inhalte und Bilder, die den redaktionellen Kerngehalt des gesamten Angebots ausmachen. Zur Fra
am 27.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Der Betreiber eines Themenportals (hier: chefkoch.de) im Internet, innerhalb dessen eine Vielzahl
informativer und kommerzieller Angebote enthalten sind und das auch als kommerzielle Werbeplattform angeboten
und genutzt wird, macht sich die von Nutzern dieses Portals - eigenverantwortlich - eingestellten Inhalte bzw.
fremden Informationen (hier: Kochrezepte, auch nebst passenden Bildern) jedenfalls dann zu Eigen, wenn diese Informationen
den redaktionellen Kerngehalt des gesamten Angebots ausmachen. Dann lässt sich der Seitenbetreiber
die materiellen Inhalte seines Angebots letztlich (nur) freiwillig durch dritte Personen gestalten, während
er hieraus den kommerziellen Nutzen zieht. In einem solchen Fall kann der Betreiber der Seite als
Diensteanbieter eigener Informationen i.S.v. § 7 Abs. 1 TMG unmittelbar verantwortlich sein
(hier: für Urheberrechtsverstöße an Lichtbildern - Lebensmittelfotografie).
2. Vermittelt der Aufbau einer Internetseite, die fremde Inhalte zum Inhalt hat, den Eindruck, dass der Betreiber
sich diese Inhalte zu Eigen macht, kommt es auf die Intentionen des Betreibers, dies in (rechtlicher Hinsicht) nicht
beabsichtigt zu haben, nicht an.
3. Ein solche Aneignung von fremden Inhalten kann dadurch zum Ausdruck kommen, dass der Betreiber eines Portals
eigentlich fremde Inhalte mit einem Emblem (hier: Kochmütze innerhalb einer Druckversion) als digitalem
Eigentumshinweis kennzeichnet und den Benutzern die betreffenden Inhalte (hier: Rezepte nebst Bild) als eigenes
Produkt vermittelt. Erfolgt zwar in diesem Zusammenhang die Angabe des Verfassers bzw. Einsenders, entkräftet diese
dann nicht den Eindruck, es handele sich um Inhalte in eigener Verantwortung des Betreibers, wenn
die Angabe des Verfassers bzw. Einsenders nur im Hintergrund steht bzw. insofern als nicht identifizierbares Pseudonym
erfolgt.
4. Für eine Aneignung fremder Inhalte spricht auch, wenn der Betreiber nach eigenen Angaben die Inhalte
vor ihrer Freischaltung redaktionell überprüft, hochgeladene …
Portalbetreiber haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads
Recht Medial / Für alle Portalbetreiber könnte ein neues Urteil des OLG Hamburg interessant sein, auch wenn es vom Inhalt her nicht überraschend ist, liegt doch in der Beurteilung, wenn überhaupt, nur ein geringer Unterschied im rechtswidrigen Upload eines Bild…
LG Düsseldorf: Erstmal positive Kenntnis! - Zur (Störer-) Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform für (Marken-) Rechtsverletzungen Dritter.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine (Störer-) Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform für Markenrechtsverletzungen Dritter kommt erst dann in Betracht, wenn dieser positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung erhält (hier durch die Abmahnung). 2. Der Umstan…
LG Düsseldorf: (Mit-) Störerhaftung des Forenbetreibers - Werden rechtswidrige Inhalte Dritter durch den Forenbetreiber unverzüglich nach Kenntnis entfernt, fehlt es ohne das Hinzutreten weiterer Umstände an einer Wiederholungsgefahr, die durc
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist Host-Provider und damit Diensteanbieter gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG). Solch ein Anbieter haftet grundsätzlich gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG nach den allgemeinen Grundsätz…
LG Kiel: Störerhaftung des Accessproviders - Der Accessprovider haftet nicht als Störer für rechtswidrige Internetangebote Dritter, da er weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit hat, effektive Maßnahmen zu treffen um solche Inhalte zu
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Accessprovider (hier: Internetzugangsanbieter) ist grundsätzlich weder Täter noch Teilnehmer einer Zuwiderhandlung des Betreibers einer Internetseite. Denn der Accessprovider vermittelt seinen Kunden lediglich den Zugang zum Internet. Jede…
Providerhaftung nach dem Telemediengesetz
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Rechtsverletzungen über das Internet finden häufig unter dem Deckmantel der Anonymität statt. Rechtsverletzende Inhalte werden dabei von den jeweiligen Autoren bewusst unter einem Pseudonym in das Internet eingestellt, damit der Betro…
Impressum
Andere Ansicht / Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und jeder sonstigen Weitergabe und anderweitigen Veröffentlichung der hier angegebenen Daten. Haftungshinweis Diese Web-Präsenz ist Teil des WWW und dementsprechend mit fremden,…
BGH: ueber18.de - Zur Frage der (wettbewerbsrechtlichen) Haftung desjenigen, der mittels Hyperlinks den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten eröffnet und zu den Anforderungen an ein Altersverifikationssystems im Internet.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er…
LG Düsseldorf: Usenet und Störerhaftung - Ein Usenet-Provider ist als Host-Provider und nicht nur als Access- oder Cache-Provider zu qualifizieren und kann nach den allgemeine Grundsätzen als Störer für Rechtsverletzungen auf Unterlassung in
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wie sich aus § 8 Abs. 2 TDG (nunmehr § 7 Abs. 2 TMG) ergibt, ist die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG (nunmehr § 10 TMG) nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar (BGH, GRUR 2004, 860, 862 f.). Im Rahmen des Unterlassungsanspruchs haft…
