Hanseatisches OLG: Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, Wertersatz & Co - Zu diversen rechtlichen Problematiken des Fernabsatzhandels im Rahmen einer Internethandelsplattform wie eBay.
am 08.10.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Bei den Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit
der BGB-InfoV handelt es sich um Rechtsnormen, die im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG auch
dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Dies sind solche Normen, deren Beachtung sich im Markt, d.h. zum Zeitpunkt der Nachfrageentscheidung
des Verbrauchers auswirken (Hanseatisches OLG, NJW 2007, 2264).
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2. Mit der bloßen Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung in einer eBay-Auktion wird diese dem Verbraucher
noch nicht im Sinne des § 355 Abs.2 S.1 BGB in Textform mitgeteilt. Der Vertrag kommt durch
das Anbieten der Ware zur Versteigerung, welches ein verbindliches Verkaufsangebot des Verkäufers
ist, nach Ablauf des Auktionszeitraums zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden
ohne weiteres Zutun zustande. Die sodann vorzunehmende Widerrufsbelehrung in Textform gemäß § 312c Abs.2 BGB
gegenüber dem Verbraucher als Käufer erfolgt nach Vertragsschluss, so dass die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs.2 S.2 BGB
einen Monat beträgt.
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3. Im Rahmen einer Internethandelsplattform wir eBay stellt auch ein sog. Sofort-Kaufen-Angebot
ein bindendes Angebot des Verkäufers i.S.d. § 145 BGB dar, das von dem Käufer sofort angenommen werden kann.
Eine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform wird auch in diesem Angebotsformat weder vor noch bei,
sondern frühestens nach Vertragschluss dem Käufer mitgeteilt.
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4. Die Belehrung über die Haftung des Verbrauchers für die Verschlechterung von Sachen nach
Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts kann bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren
gemäß § 312c Abs. 2 Satz 1 Nr.2 BGB in Textform noch bis zur Lieferung der Ware an den Verbraucher
erfolgen, da es sich insoweit um eine Spezialbestimmung des Fernabsatzrechts zum Zeitpunkt und zur
Art …
Hanseatisches OLG: Werterssatzklauseln & eBay-Handel - Eine erst nach Auktionsende in Textform erteilte Belehrung über eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Ware im Fall des Widerrufs genügt den Informationspflichten de
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LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 BGB hat der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu s…
LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 hat ein Unternehmer dem Verbraucher klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die diese gemäß Art. 240 Nr. 1 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist. Hierzu gehören grundsätz…
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung (hier im Internet bei eBay abrufbar), die nicht darüber informiert, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform beginnt verstößt gegen § 312c Abs. 1 BGB, Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10…
