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Hanseatisches OLG: Gehen Sie auf Nummer sicher - Aufgrund der Angabe Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket! werden die angesprochenen Verbraucher erwarten, dass ein hiermit beworbener DSL-Internetzugang bei Verwendung des S

am 20.01.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Bei einer Werbung für den täglichen Bedarf (hier: Werbung für den Zugang zum Internet),
die sich an den privaten Kunden oder Verbraucher richtet, ist für die Beurteilung einer
Werbeaussage nach §§ 3, 5 UWG maßgebend, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung
versteht (vgl. dazu: BGH, GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte). Hierbei ist für das Verkehrsverständnis
die Vorstellung eines normal informierten, situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers
maßgebend (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH, NJW-RR 2003, 260 - Thermal Bad;
BGH, GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte).
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2. Handelt es sich bei der zu beurteilenden Werbung um mehrere Äußerungen, so ist eine
isolierte Beurteilung einzelner Aussagen geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang
mit den übrigen wahrgenommen werden, gehören die einzelnen Angaben aber zu einer in sich
geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden
(BGH, GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte).
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3. Die Verkehrsanschauung orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, d.h. am
allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH, NJW-RR 2003, 260 - Thermal Bad;
OLG Hamburg, NJOZ 2005, 3189 - 1&1 DSL Plus bietet Ihnen mehr als einen zuverlässigen und sicheren Zugang
zum Highspeed-Internet!; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 333 – Sorgenfrei ins Internet; OLG Hamburg,
GRUR-RR 2003, 157 – T-Online: sicher).
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4. Die Angabe auf Nummer sicher gehen (hier: auf einem Werbeflyer einen DSL-Internetzugang) ist
nach allgemeinen Sprachgebrauch …

Hanseatisches OLG: Flatrate-Begriff - Ausgehend von dem allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung Flatrate bzw. FlatratePlus von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage nach § 5 UWG ist das Verständnis des angesprochenen Verkehrs. Bei Dienstleistungen des täglichen Bedarfs die sich an die breite Öffentlichkeit wenden sowie deren Kosten ist hinsichtlich des…

Hanseatisches OLG: Surfen ohne Zeitlimit - Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang mit den übrigen wahrgenommen

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang mit den übrigen wahrgenommen und verwendet wird (BGH GRUR 2005 438, 44…

Umsatzzuwachs

Handakte WebLAWg / Um die Nachprüfbarkeit vergleichender Werbung zu ermöglichen, muss der Werbende dem angesprochenen Verkehr mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren kann, um dessen Richtigkeit…

BGH: Umsatzzuwachs - Um die Nachprüfbarkeit vergleichender Werbung zu ermöglichen, muss der Werbende dem angesprochenen Verkehr mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren k

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung (BGH, Urteil vom 16.12.2004 - Az. I ZR 222/02, GRUR 2005, 438 = WRP 2005, 480 - Epson-…

OLG Köln: Wo High-End draufsteht, ist (nicht immer) High-End drin! - Werden dedizierte Webserver in einer Werbung als High End – Server bezeichnet und liegen keine Hinweise vor, dass das Produkt tatsächlich nur dem durchschnittlichen Stand de

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Werden dedizierte Webserver in einer Werbung als High End – Server bezeichnet, geht der angesprochene Verbraucher bei Fehlen gegenteiliger Hinweise davon aus, dass das so benannte Produkt höchsten Ansprüchen in Bezug auf Technologie und We…

Epson-Tinte - Irreführung im Internet

muepe.de | weblog peter müller / § 5 UWG BGH v. 16.12.2004 - I ZR 222/02a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustel…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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