Hanseatisches OLG: G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen auch bei unterschiedlicher (grafischer und textlicher) Darstellung bestehen.

1. Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (hier: E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung "G-Mail" Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan ("...und die Post geht richtig ab") ist und die Bezeichnung "GMail" teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird. <br><br> 2. Die Angabe nach dem @-Zeichen in ei…

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Erschienen 6. August 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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