Hanseatisches OLG: G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen bestehen.
am 06.08.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (hier: E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung G-Mail Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan (...und die Post geht richtig ab) ist und die Bezeichnung GMail teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird.
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2. Die Angabe nach dem @-Zeichen in einer E-Mail-Adresse kennzeichnet häufig …
Hanseatisches OLG: G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen auch bei unterschiedlicher (grafischer und textlicher) Darstellung bestehen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (hier: E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung G-Mail Bestandteil einer farbig eingetrage…
Gmail unter neuer Adresse
muepe.de | weblog peter müller / Deutsche Nutzer von Google Mail alias Gmail werden ab sofort bei Aufruf der bisherigen Gmail-Eingangsseite gmail.google.com auf die URL mail.google.com weitergeleitet. Damit bereitet sich Google auf die - weiterhin nicht zugestellte - einstweilige...…
Google gegen Gmail: Verwechslungsgefahr bejaht
muepe.de | weblog peter müller / Die einstweilige Verfügung gegen Google wird vom LG Hamburg voraussichtlich bestätigt, berichtet Markenbusiness.Nach den Ausführungen des Landgerichtes in der mündlichen Verhandlung des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist nicht zu erwarten, d…
GMail wird zu Google Mail - in Deutschland
DPMS INFO / Wie wichtig eine saubere Markenrecherche vor der Etablierung einer eigenen Geschäftsbezeichnung ist, mußte das vielleicht mächtigste Internetunternehmen Google jetzt erfahren. Weil die Bezeichnung Gmail in Deutschland bereits von einem anderen reg…
gmail.de ./. gmail.com
Abgemahnt.com / Wie ich eben gemerkt habe, ist gmail aus Deutschland offenbar nicht mehr unter www.gmail.com erreichbar, sondern nur noch über www.googlemail.com bzw. mail.google.com. Meiner Meinung nach reine Schikane des Inhabers der deutschen Wortmarke (der sein…
Einstweilige Verfügung gegen Gmail
Handakte WebLAWg / Das Landgericht Hamburg hat laut einer schriftlichen Mitteilung von Daniel Giersch dem Suchmaschinenbetreiber Google das Verwenden der Bezeichung Gmail für seinen E-Mail-Dienst in Deutschland untersagt. Google sei es insbesondere auch verboten worde…
GMAIL als Dateiarchiv
Jurabilis / Die Größe der Postfächer bei Googles E-Mail-Service Gmail -- 1 Gigabyte -- hat offenbar Richard Jones inspiriert, den E-Mail-Service als virtuelle Festplatte einzuspannen. Er hat ein Python-Skript namens GMailFS geschrieben, das es er…
Google verliert gegen Gmail
MarkenBlog / Markenbusiness informiert über den Fortgang des Streits um die Verwendung der Marke Gmail durch Google zur Kennzeichnung eigener E-Maildienste. Derzeit scheint sich ein Erfolg für den Inhaber der deutschen Marke “G-mail … und die Post…
BGH: FC Troschenreuth - Gibt ein Sportverein auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins mittels E-Mail zu empfangen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbun…
Dumm und Dupplig
Das interessiert doch wieder keine Sau... / darf sich mal wieder ein Kollege mit Abmahnungen verdienen. Diesmal an ein paar unbedarften Ebayern, die Einladungen für Google-Mail-Accounts verscherbeln wollten und so unvorsichtig waren, dabei den Begriff GMail zu benützen. Dieser ist, w…
BGH zu gewerblichen Anfragen nach Dienstleistungen eines Vereins per E-Mail (Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 197/05 - FC Troschenreuth)
muepe.de | weblog peter müller / Leitsatz des BGH:Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von…
Hanseatisches OLG: m.gmail.com - Zum Verstoß gegen einen markenrechtlichen Unterlassungstitel wegen Verwendung des geschützten Zeichens in einer als Domain-Weiterleitung genutzten Sub-Level-Domain.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (BGH WRP 05, 1164, 1166 seicom). Nur dann,…
