Hanseatisches OLG: Flatrate-Begriff - Ausgehend von dem allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung Flatrate bzw. FlatratePlus von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und
am 21.01.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage nach § 5 UWG ist das Verständnis des angesprochenen Verkehrs.
Bei Dienstleistungen des täglichen Bedarfs die sich an die breite Öffentlichkeit wenden sowie deren Kosten
ist hinsichtlich des Verkehrsverständnisses die durch die Werbung vermittelte Vorstellung eines situationsadäquat
aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH GRUR 2002, 550 (552) Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 Thermal Bad),
der die Werbung mit dem Wissen und den Erfahrungen eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers
zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2004, 244 (245) Marktführerschaft; BGH WRP 2005, 480 Epson Tinte).
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2. Ausgehend von dem allgemeine Wortsinn wird die Bezeichnung Flatrate bzw. FlatratePlus von den angesprochenen
Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunabhängig
abgerechnet wird.
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3. Es liegt fern, dass die angesprochenen Verkehrskreise erwarte, dass eine …
Hanseatisches OLG: Gehen Sie auf Nummer sicher - Aufgrund der Angabe Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket! werden die angesprochenen Verbraucher erwarten, dass ein hiermit beworbener DSL-Internetzugang bei Verwendung des S
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei einer Werbung für den täglichen Bedarf (hier: Werbung für den Zugang zum Internet), die sich an den privaten Kunden oder Verbraucher richtet, ist für die Beurteilung einer Werbeaussage nach §§ 3, 5 UWG maßgebend, wie der angesprochen…
BGH: Irreführende Werbung im Internet
domainundrecht.de / IWW: (BGH, Urteil vom 16.12.2004, I ZR 222/02:) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauch…
BGH: Umsatzzuwachs - Um die Nachprüfbarkeit vergleichender Werbung zu ermöglichen, muss der Werbende dem angesprochenen Verkehr mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren k
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung (BGH, Urteil vom 16.12.2004 - Az. I ZR 222/02, GRUR 2005, 438 = WRP 2005, 480 - Epson-…
Umsatzzuwachs
Handakte WebLAWg / Um die Nachprüfbarkeit vergleichender Werbung zu ermöglichen, muss der Werbende dem angesprochenen Verkehr mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren kann, um dessen Richtigkeit…
OLG Köln: Produktalternative - Zur Unzulässigkeit vergleichender Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des Marktführers, Rufanlehnung und Imagetransfer
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG ist vergleichende Werbung unzulässig, wenn sie die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. <br><br> 2. Die Verwendung von Unter…
Hanseatisches OLG: Surfen ohne Zeitlimit - Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang mit den übrigen wahrgenommen
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang mit den übrigen wahrgenommen und verwendet wird (BGH GRUR 2005 438, 44…
