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Hanseatisches OLG: Einfach mal abhängen - Auch ein Erzeugnis, bei dessen Gestaltung auf freie Einzelemente zurückgegriffen wird, kann wettbewerbliche Eigenart besitzen, wenn die Gestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind den Verkehr auf

am 17.06.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG dienen im allgemeinen nur der Unterscheidung
eines Werks von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks
und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu erhalten (BGH WRP 2005, 213, 216 – Das
Telefon-Sparbuch; BGH WRP 2002, 1279, 1281 – 1, 2, 3 im Sauseschritt; BGH GRUR 2000, 70, 72 –
SZENE; BGH WRP 1999, 519 – Max; BGHZ 26, 52, 60 – Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 – POINT;
BGHZ 102, 88, 91 – Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 – Guldenburg). Sie sind daher in der
Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslung im engeren Sinne geschützt (BGH MarkenR 1999, 25, 27 –
Wheels Magazine; BGH WRP 1999, 519, 521 - Max). Es muss danach für eine Verletzung der Titelschutzrechte
die Gefahr bestehen, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält, dass also ein nicht nur
unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs als Folge der Identität oder Ähnlichkeit der
beiden verwendeten Bezeichnungen über die Identität der bezeichneten Werke irrt (BGH WRP 2005, 213, 216 – Das Telefon-Sparbuch).
Betreffen die zu vergleichenden Titel unterschiedliche Werke, so scheidet die Annahme einer
unmittelbaren Verwechslungsgefahr mangels Werknähe regelmäßig aus, wenn der angesprochene
Verkehr das eine Werk aufgrund der Unterschiede nicht für das andere hält (BGH WRP 2005, 213, 216 – Das Telefon-Sparbuch); z.B.
Sachbuch und eine Broschüre stellen insoweit nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen
Verbrauchers unterschiedliche Werke dar, die den selben Titel tragen können, ohne dass die …

OLG Köln: puristisch, anmutend, (wettbewerblich) eigenartig - der iPod - Eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung kann vorliegen, wenn der Nachahmer den mit der bekannten fremden Ware oder Leistung verbundenen guten Ruf als Werbemittel einsetzt un

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Nachahmung eines fremden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein und einen Anspruch des Mitbewerbers aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz begründen, wenn das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfüg…

BGH: ICON - Eine Nachahmung setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt. Eine generelle, wettbewerbsrechtliche Pflic

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das Produkt von wettbewerblicher Eigenart und besondere Umstände hinzutreten, die eine Nachahmung unlauter erscheinen lassen. An diese besonderen Umstände sind geri…

LG Düsseldorf: Abgeschaut und nachgebaut! - Zum wettbewerbs- und urheberrechtlichen Schutz von Webseiten und Multi-Media-Produkten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Schutzfähigkeit eines Sprachwerks kommt es sowohl auf seine Art als auch auf seinen Umfang an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische…

LG Düsseldorf: Abgeschaut und nachgebaut! - Zum wettbewerbs- und urheberrechtlichen Schutz von Webseiten und Multi-Media-Produkten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Schutzfähigkeit eines Sprachwerks (hier: Texte auf einer Internetseite) kommt es sowohl auf seine Art als auch auf seinen Umfang an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei…

LG München I: LEICHTER LEBEN - Rubriktitel einer Zeitschrift können auch gegenüber Rubriktiteln anderer Zeitschriften Werktitelschutz genießen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln ist grundsätzlich niedriger anzusetzen als die für die Unterscheidungskraft von Marken geltenden Kriterien. Dies gilt insbesondere bei Zeitungen und Zeitschriften, da der Verkehr sei…

BGH : bodo Blue Night - Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Mar…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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