Alle Blogs » Hanseatisches OLG: Der beste Preis der Stadt - Auch dem mit einer Spitzenstellungsbehauptung Werbenden sind gewisse Darlegungen abzuverlangen, auf welche Umstände er diese Behauptung gründet, bevor die volle Darlegungs- und Beweislast nach den

Hanseatisches OLG: Der beste Preis der Stadt - Auch dem mit einer Spitzenstellungsbehauptung Werbenden sind gewisse Darlegungen abzuverlangen, auf welche Umstände er diese Behauptung gründet, bevor die volle Darlegungs- und Beweislast nach den

am 03.06.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Stellt ein Werbender die Behauptung auf, für ein bestimmtes Produkt
Den besten Preis der Stadt (hier: für ein Mobiltelefon mit Laufzeitvertrag) anbieten
zu können, mithin bezogen auf das Produkt die Spitzenposition in dem in Bezug
genommenen Umfeld (hier: Hamburg) einzunehmen,
so gehen die angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass eine derartige
Behauptung nicht leichtfertig ohne tatsächliche Grundlage aufgestellt wird.
<br><br>

2. Die angesprochenen Verkehrskreise gehen im Fall einer Werbung mit einer
Spitzenstellungsbehauptung vielmehr davon aus, dass sich der Werbende vor der Veröffentlichung der Werbung
einen entsprechenden Marktüberblick in dem von ihm in Bezug genommenen Umfeld verschafft
und hierdurch überhaupt erst die tatsächliche Grundlage für die Richtigkeit seiner Werbebehauptung
ermittelt hat. Der Verkehr erwartet in jedem Fall, dass sich der Werbende
zumindest über die Preisgestaltung des fraglichen Produkts bei seinen Hauptkonkurrenten
sowie denjenigen Anbietern in dem relevanten Einzugsgebiet informiert hat, die in der
Vergangenheit in der Regel die günstigsten Preise angeboten haben. Denn andernfalls könnte und
dürfte ein Unternehmen eine derart umfassende Spitzenstellungsberühmung in lauterer Weise nicht
für sich in Anspruch nehmen. Ist eine solche Marktbeobachtung nicht geschehen, so stellt
sich die Werbebehauptung schon deshalb als unwahr und irreführend dar, weil sie ins Blaue
hinein aufgestellt worden ist, von den angesprochenen Verkehrskreisen jedoch ernst genommen
wird und ernst genommen werden soll.
<br><br>

3. Zwar bleibt es auch im Fall der Werbung mit einer Spizenstellungsbehauptung dabei, dass der
angreifende Wettbewerber diejenigen Tatsachen darlegen und beweisen muss, aus denen sich die Unrichtigkeit

“Der beste Preis der Stadt”

Handakte WebLAWg / Auch dem mit einer Spitzenstellungsbehauptung Werbenden sind gewisse Darlegungen abzuverlangen, auf welche Umstände er diese Behauptung gründet, bevor die volle Darlegungs- und Beweislast nach den allgemeinen Regeln auf den Prozessgegner übergeht.…

LG Hamburg: eBay, eBay, eBay - Der Zusatz unversicherter Versand stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar. Freibleibende Angebote und die Annahmeverweigerung unfreier Sendungen sind unzulässig. Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung de

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es ist unwahrscheinlich, dass der verständige Verbraucher durch den Zusatz unversicherter Versand bei einem Angebot auf einer Internethandelsplattform (hier: Ein Angebot mit dem Inhalt 100 Musterbeutel - Klammern, je 4,95 EUR und Versandkoste…

BGH: Umsatzzuwachs - Um die Nachprüfbarkeit vergleichender Werbung zu ermöglichen, muss der Werbende dem angesprochenen Verkehr mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren k

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung (BGH, Urteil vom 16.12.2004 - Az. I ZR 222/02, GRUR 2005, 438 = WRP 2005, 480 - Epson-…

BGH: Weltreiterspiele - Die Werbeanzeige eines Herstellers in der für ein Luxusgut geworben wird, begründet nicht die Erwartung des Verkehrs, dass die in Betracht kommenden Fachgeschäfte zumindest ein Exemplar des Produkts als Ansichtsexemplar v

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten oder den Umständen nach zu erwartenden Ze…

OLG Hamm: (Stiftung Waren-) Testhinweiswerbung - Die Werbung mit einem alten Test ist irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen der Werbende die früheren guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und wenn der Werben

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG sind bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, die in ihr enthaltenen Angaben über Testergebnisse zu berücksichtigen. Insoweit kann auch die Art und Weise, in der eine Testhinweiswerbung darg…

Hanseatisches OLG: Nur die halbe Wahrheit - Die Werbung für Mobilfunktarife mit den Aussagen Keine Grundgebühr und Kostenlos Mobilnummer mitnehmen kann irreführend sein, wenn gleichwohl eine Administrationsgebühr bei Unterschreiten eines M

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Werbung mit der Aussage Keine Grundgebühr ist irreführend, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darüber irregeführt werden, dass zwar keine klassische Grundgebühr (hier: für einen Mobilfunkanschluss) erhoben wird, gleichwohl aber ei…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »