Hanseatisches OLG: Cold Calls - Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags wegen der Telefonwerbung für Telekommunikationsdienstleistungen, zur Klageänderung in der Berufungsinstanz und zur Frage des Übergangs der Wiederholungsgefahr im Fall
am 08.06.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Ein Unterlassungsantrag hinsichtlich wettbewerbswidriger Produktwerbung mittels Telefonanrufen
gegenüber Verbrauchern (sog. Cold Calls) für eine Reihe von Telekommunikationsdienstleistungen und -produkten
(hier: DSL-Anschlüsse, DSL-Tarifs, Flatrates, DSL-Telefonie, DSL-Splitter und sonstige Hardware),
der die Produktangebote des Werbenden abstrahierend mit der Bezeichnung Telekommunikationsdienstleistungen
bezeichnet, kann hinreichend bestimmt i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sein.
2. Das Vorbringen weitere Fälle (gleichartiger) Wettbewerbsverstöße in der Berufungsinstanz stellt einen neuen
Streitgegenstand dar (vgl. auch BGH GRUR 2006, 1118ff - Markenpafümerieverkäufe). Eine solche Klageänderung stellt sich aber dann als zulässig dar, wenn sie sachdienlich ist
und die hierzu vorgetragenen Tatsachen zugrunde gelegt werden können (§ 529 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 531 Abs. 2 ZPO,
§ 533 Nr. 2 ZPO).
3. Es ist Sinn einer Abschlusserklärung, die erwirkte Unterlassungsverfügung ebenso effektiv und dauerhaft werden
zu lassen, wie einen im Hauptsacheverfahren erwirkten Titel (vgl. BGH GRUR 2005, 1009, 1011 - statt-Preis). Die
Abschlusserklärung beseitigt - ebenso wie ein rechtskräftiger Unterlassungstitel (BGH GRUR 2003, 511, 514 - Begrenzte Preissenkung) -
Die Wiederholungsgefahr auch im Verhältnis zu Dritten, sofern sich der Schuldner dem Dritten gegenüber ausschließlich auf diese
Wirkung und nicht auch auf andere Einwendungen gegen den Anspruch beruft.
4. Die Wiederholungsgefahr ist ein tatsächlicher Umstand, der …
BGH: Schuldnachfolge - Wettbewerbswidrige Handlungen, die Mitarbeiter oder Beauftragte in einem Betrieb vor einem Inhaberwechsel begangen haben, begründen auch bei Betriebsfortführung bei dem übernehmenden Rechtsträger keine Wiederholungsgefahr.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wettbewerbswidrige Handlungen, die Mitarbeiter oder Beauftragte in einem Betrieb begangen haben, bevor dessen Rechtsträger gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen worden ist, begründen auch dann, wenn der Betrieb f…
OLG Frankfurt a.M.: Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung gegenüber Wettbewerbszentrale - Eine unaufgeforderte Drittunterwerfungserklärung kann die Wiederholungsgefahr allenfalls dann beseitigen, wenn sie vom Empfänger tatsä
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die von einem ernsthaften Unterlassungswillen getragene Abgabe einer Unterwerfungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr unabhängig von der Annahme dieser Erklärung nur, wenn die Unterwerfungserklärung gegenüber demjenigen erfolgt, der…
LG Frankfurt a.M.: Intensitätsabschwächung - Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist im Fall von Wettbewerbsverstößen auf eBay und bei nur einer Abmahnung nicht geeignet die Wiederholungsgef
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Wegfall der vermuteten Wiederholungsgefahr erfordert, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich und unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung…
Unterlassungserklärung gegenüber Dritten
Pfitzer.Rechtsanwaelte / Gibt ein Abgemahnter gegenüber dem Abmahner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so entfällt die Wiederholungsgefahr, die durch den abgemahnten Verstoß entstanden ist. Um dem Abmahner eins auszuwischen geben aber manche die Erklärung ni…
Hanseatisches OLG: Beseitigung der Erstbegehungsgefahr - Die durch ein bestimmtes - konkret nicht wettbewerbswidriges - Verhalten gesetzte Erstbegehungsgefahr für einen Wettbewerbsverstoß kann grundsätzlich durch eine nicht-strafbewehrte Unterwer
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Frage, ob ein Bagatellfall i.S.v. § 3 UWG vorliegt, ist der konkret gerügte Verstoß zu Grunde zu legen. 2. Der Verstoß gegen die Angabepflichten des § 35a GmbH stellt jedenfalls dann wettbewerbsrechtlich nur einen unerheblichen V…
Unterwerfungserklärung gegenüber Wettbewerbszentrale räumt Wiederholungsgefahr nicht aus
LBR-Blog / Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 9. April 2008 zu der Frage der Wirksamkeit einer Unterwerfungserklärung gegenüber einem Dritten bestätigt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom…
