Alle Blogs » Hanseatisches OLG: Bildrechtsschutz von Prominentenkindern - Für einwilligungslose Veröffentlichungen von Bildnissen minderjähriger Kinder prominenter Personen kommt - außerhalb enger Grenzen - ein generelles Verbot in Betracht.

Hanseatisches OLG: Bildrechtsschutz von Prominentenkindern - Für einwilligungslose Veröffentlichungen von Bildnissen minderjähriger Kinder prominenter Personen kommt - außerhalb enger Grenzen - ein generelles Verbot in Betracht.

am 18.08.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Für den Bildrechtsschutz von Kindern (§§ 22, 23 KUG) ist deren besondere Schutzbedürftigkeit zu beachten.
Das Bedürfnis eines Minderjährigen nach einem generalisierenden Verbot zwecks effektiven Rechtsschutzes ist
erst recht als gewichtig anzusehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Schutzbedürftigkeit des Kindes
hervorgehoben und die so genannte Begleiterrechtsprechung für Fälle der Begleitung einer absoluten Person der
Zeitgeschichte für die Kinder prominenter Erwachsener im Hinblick auf § 23 Abs. 2 KUG als nicht angemessen
bezeichnet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2000 - Az. 1 BvR 1454/97).
Danach ist die Veröffentlichung von Fotos, die Kinder in Begleitung prominenter Eltern abbilden, nur dann zulässig,
wenn diese die Eltern bei öffentlichen Auftritten begleiten und damit gleichsam der Öffentlichkeit präsentiert werden.


2. Während im Falle eines erwachsenen Prominenten je nach Gegenstand der Abbildung und dem Begleittext im einzelnen
offen abzuwägen ist, ob persönlichkeitsrechtliche Interessen überwiegen, kann bei der auch bezüglich der Abbildung
Minderjähriger vorzunehmenden Abwägung von vornherein davon ausgegangen werden, dass Abbildungen nur im Ausnahmefall,
nämlich bei Einwilligung oder öffentlicher Präsentation durch die Eltern, gezeigt werden dürfen.


3. Für einwilligungslose Veröffentlichungen von Bildnissen minderjähriger Kinder prominenter Personen kommt - außerhalb
enger Grenzen - ein generelles Verbot in Betracht. Es ist gerechtfertigt Minderjährigen insoweit einen generellen
Unterlassungsanspruch zuzusprechen, da deren Rechtsschutz ausgehölt würde, wenn ihnen in Fällen wiederholter hartnäckiger
Rechtsverstöße …

Vorher bei http://www.medien-internet-und-recht.de (MEDIEN INTERNET und RECHT)

» BGH: HEITEC vs. HAITEC - Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden.

» LG Köln: abcVZ.de - Zum markenrechtlichen Schutz und zur Kennzeichnungskraft der Buchstabengruppen VZ als Bestandteil einer Zeichenserie mit hohem Bekanntheitsgrad.

» LG Berlin: Versand nach: Europäische Union - Die fehlende, aber erforderliche, Angabe von Auslands-Versandkosten stellt grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsverletzung dar. Zur Frage, ob die Verlinkung auf eine externe Grafikdatei der Einhal

» OLG Frankfurt a.M.: Meta-Tags & Markenverletzungen - Die Verwendung eines fremden geschützten Zeichens in den Meta-Tags einer Webseite stellt nur dann eine Markenverletzung dar, wenn hierdurch tatsächlich eine konkrete Verwechslungsgefahr hervorge

» Hanseatisches OLG: Nur die halbe Wahrheit - Die Werbung für Mobilfunktarife mit den Aussagen Keine Grundgebühr und Kostenlos Mobilnummer mitnehmen kann irreführend sein, wenn gleichwohl eine Administrationsgebühr bei Unterschreiten eines M


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
Warning: mysql_fetch_array(): supplied argument is not a valid MySQL result resource in /home/jurablogs/www/live/includes/content_neu.php on line 381

» Verwandte Tags: ogh filesharing olg hamburg olg hamburg sex hotline kit kat

OLG Hamburg: Veröffentlichungsverbot für Bilder von Promi-Kindern

§§ Jur-Blog.de §§ / OLG Hamburg, Urteil vom 24.06.2008, Az. 7 U 38/08 - Das Recht zur Veröffentlichung von Bildern von Kindern von Prominenten kann auch generell eingeschränkt werden. Dies hat das OLG Hamburg entschieden und damit das LG Hamburg bestätigt. Im Hinblic…

Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder

RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…

Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…

Medizinrecht: Veto-Recht minderjähriger Patienten gegen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / In seinem Urteil vom 10. Oktober 2006, Az.: - VII ZR 74/05 - führt der BGH aus, dass minderjährigen Patienten gegen die von ihren gesetzlichen Vertretern erklärte Einwilligung zu einem ärztlichen Eingriff ein Veto-Recht zustehen kann. Regelmäßi…

Urteil: Anschlussinhaber haftet für Erotikanrufe minderjähriger Kinder

Telekommunikation und Recht / Ein minderjähriger Sohn eines Telefonanschlussinhabers hatte sich durch einen Telefonauskunftsdienst an eine 0900-Hotline eines Erotikdienstes vermitteln lassen. Durch diese Anrufe sind Verbindungskosten in Höhe von 626,02 Euro entstanden. Der Vate…

Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines minderjährigen Arbeitnehmers oder Auszubildenden genau aufpassen, um die Unwirksamkeit der Kündigung schon aus Formgründen zu vermeiden. In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht hatte der Arbeitgeb…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »