Hanseatisches OLG: Belehren bei eBay: Klappe die ... - Die Widerrufsfrist bei Verbrauchergeschäften auf einer Internethandelsplattform (wie eBay) beträgt nicht vier Wochen, sondern stets einen Monat. Eine Belehrung die dies nicht berücksichti
am 30.04.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Die Widerrufsfrist bei Verbrauchergeschäften auf einer Internethandelsplattform (wie eBay)
beträgt nicht vier Wochen, sondern stets einen Monat. Eine Belehrung die dies nicht
berücksichtig entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 312c Abs. 1 BGB).
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2. Bei der Verletzung von Informationspflichten, die vom Gesetz zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben
werden, wird eine fehlerhafte Belehrung in aller Regel nicht als Bagatellfall
im Sinne von § 3 UWG bewertet werden können.
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3. Die Verwendung einer Widerrufserklärung, die nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht, berührt wesentliche
Belange der Verbraucher. Dies gilt auch für die fehlerhafte Angabe von Widerrufsfristen.
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4. § 3 UWG stellt unter anderem darauf ab, ob eine Wettbewerbshandlung geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil
der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Bei der fehlerhaften Angabe einer Widerrufsfrist,
die im Regel fall kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Monatsfrist, besteht ein hoher Grad an Nachahmungsgefahr.
Dies birgt jedenfalls die Gefahr in …
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Widerruf bei eBay-Geschäften
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Zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkäufen
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ebay: Widerruf länger möglich
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