Hanseatisches OLG: 0,00 EURO Offensive! - Zur Irreführung durch eine (animierte) Internet-Bannerwerbung für DSL-Komplettangebote.
am 14.05.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach,
wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks
versteht. Für die Bestimmung des
Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen,
informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation
angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2005, 690, 691 Internet-Versandhandel m.w.N.).
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2. Bei einer Internet-Bannerwerbung (hier: als Werbeeinblendung bei eBay) für DSL-
Internetzugangs-Produkte kommt es für die Beurteilung der Frage einer möglichen Irreführung
auf das Verständnis eines Verbrauchers an, der das Medium Internet zu nutzen versteht, der sich
insbesondere im Internet über Verlinkung etc. fortbewegen kann.
Dem hier maßgebenden Referenzverbraucher wird allerdings nicht bekannt sein, dass die Abgabe
von subventionierten Hardware-Produkten regelmäßig damit verknüpft ist,
dass eine Mindestvertragslaufzeit für die DSL-Zugangstarife eingegangen werden muss, dass das
breitbandige Internet-Surfen Verträge betrifft, die darauf
angelegt sind, längerfristig genutzt zu werden sowie dass dies nicht ohne hierfür zu bezahlenden
Grundpreis geschehen kann.
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3. Einer animierten Internet-Bannerwerbung für DSL-Angebote, die Vergünstigen wie Wegfall der Bereitstellungsgebühr,
und die unentgeltliche Zugabe eines Modems bei Abschluss eines Vertrages bewirbt, während durch die zeitnah
aufeinander folgenden Animationsphasen Slogans wie Jetzt ... einsteigen! sowie Jetzt zu T-DSL!
dem Verbraucher einen Vertragsabschluss in jeder Phase im Rahmen einer blickfangmäßig hervorgehobenen
0,00 EURO Offensive! nahelegen sollen, wird der bei einer solchen Werbung maßgebenden Referenzverbraucher entnehmen, dass
ein solcher Vertragsschluss allenfalls den in der Werbung selbst weiter benannten Kostenfaktor Grundgebühr ab dem
2. Monat enthält, ihm darüber hinaus aber keine Kosten entstehen.
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4. Jedenfalls dann, wenn einer Preisangabe überhaupt keinem Link mit einem angebotserklärenden …
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