Hanseatisches OLG: "0,00 EURO Offensive!" - Zur Irreführung durch eine (animierte) Internet-Bannerwerbung für DSL-Komplettangebote.

1. Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht. Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2005, 690, 691 – Internet-Versandhandel m.w.N.). <br><br> 2. Bei einer Internet-Bannerwerbung (hier: als Werbeeinblendung bei eBay) für DSL- Internetzugangs-Produkte kommt es für die Beurteilung der Frage einer möglichen Irreführung auf das Verständnis eines Verbrauchers an, der das Medium Internet zu nutzen versteht, der sich insbesondere im Internet über Verlinkung etc. fortbewegen kann. Dem hier maßgebenden Referenzverbraucher wird allerdings nicht bekannt sein, dass die Abgabe von subventionierten Hardware-Produkten regelmäßig damit verknüpft ist, dass eine Mindestvertragslaufzeit für die DSL-Zugangstarife eingegangen werden muss, dass das breitbandige Internet-Surfen Verträge betrifft, die darauf angelegt sind, längerfristig genutzt zu werden sowie dass dies nicht ohne hierfür zu bezahlenden Grundpreis geschehen kann. <br><br> 3. Einer animierten Internet-Bannerwerbung für DSL-Angebote, die Vergünstigen wie "Wegfall der Bereitstellungsgebühr", und die unentgeltliche Zugabe eines Modems bei Abschluss eines Vertrages bewirbt, während durch die zeitnah aufeinander folgenden Animationsphasen Slogans wie "Jetzt ... einsteigen!" sowie "Jetzt zu T-DSL!" dem Verbraucher einen Vertragsabschluss in jeder Phase im Rahmen einer blickfangmäßig hervorgehobenen "0,00 EURO Offensive!" nahelegen sollen, wird der bei einer solchen Werbung maßgebenden Referenzverbraucher entnehmen, dass ein solcher Vertragsschluss allenfalls den in der Werbung selbst weiter benannten Kostenfaktor "Grundgebühr ab dem 2. Monat" enthält, ihm darüber hinaus aber keine Kosten entstehen. <br><br> 4. Jedenfalls dann, wenn einer Preisangabe überhaupt keinem Link mit einem angebotserklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet ist, sondern der Werbende mit einem Button "Jetzt anmelden" dem Verkehr gegenüber zum Ausdruck bringt, dass der Werbung aus seiner Sicht alle wesentlichen, für eine Bestellentscheidung des Verbrauchers relevanten Umstände bereits originär zu entnehmen sind, kommt eine irrtumsausschließende Aufklärung durch Verlinkung nicht in Betracht. Dies gilt erst Recht, wenn die gesamte Bannerwerbung von dem Slogan "0,00 EURO Offensive!" geprägt wird und damit dem Verkehr suggeriert wird, es handele sich um eine besondere, allumfassende Verkaufsaktion mit einem außergewöhnlichen, durch Kostenfreiheit geprägten Angebot. In einer solchen Internet-Bannerwerbung liegt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verbrauchers. <br><br> 5. Eine Internet-Bannerwerbung, die keinerlei aufklärende oder gar einschrän…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgh , Versandhandel

Erschienen 14. Mai 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Irreführung IM Internet: BGH: Irreführende Werbung im Internet

domainundrecht.de | 2. März 2005 — IWW: (BGH, Urteil vom 16.12.2004, I ZR 222/02:) "Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben e…

BGH: Hermes-Werbung unzulässig – zur Irreführung bei Paketpreisvergleichen

Dr. Graf | 30. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.11.2009 (Az. I ZR 141/07) entschieden: 1. Die Unvollständigkeit oder Einseitigk…

KG Berlin: Wettbewerbswidrigkeit vergleichender Werbung im Rahmen einer eBay-Auktion

domainundrecht.de | 7. September 2005 — JurPC: Kammergericht Beschluss vom 04.03.2005 (Az.: 5 W 32/05) "Es ist wettbewerbswidrig, Werbung im Zusammenhang mit …

BGH: Werbung mit Garantie - Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nicht die Werbung, …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 26. Mai 2011 — 1. Ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 BGB auch dann begründen, wenn die betreffende R…

Hanseatisches OLG: "Gehen Sie auf Nummer sicher" - Aufgrund der Angabe "Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspake…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. Januar 2008 — 1. Bei einer Werbung für den täglichen Bedarf (hier: Werbung für den Zugang zum Internet), die sich an den privaten Kunden oder Ve…

OLG Düsseldorf: Die "Macht über die Karten" - Die (Internet-) Werbung mit einem unrichtigen Copyrightvermerk (hier: auf Abbildunge…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. November 2008 — 1. Die (Internet-) Werbung (hier: einer Kartenlegerin) mit einem unrichtigen Copyrightvermerk (hier: auf Spielkarten) kann eine ir…

OLG Köln: Wo High-End draufsteht, ist (nicht immer) High-End drin! - Werden dedizierte Webserver in einer Werbung als "High End – …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 16. April 2007 — 1. Werden dedizierte Webserver in einer Werbung als "High End – Server" bezeichnet, geht der angesprochene Verbraucher bei Fehlen …

Hanseatisches OLG: "Surfen ohne Zeitlimit" - Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einz…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. Juni 2007 — 1. Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten…

3 Jahre Garantie – und wo bitte geht es zum Kleingedruckten?

Dr. Bücker Newsfeed | 29. September 2009 — Beworben wird viel, erklärt wird dies oftmals unzureichend, was oftmals gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Dieser Meinung war …

BGH: Ohne 19% Mehrwertsteuer - Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" stellt auch dan…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 14. September 2010 — 1. Eine Werbeaussage ist nicht schon dann unlauter, wenn das Kaufinteresse der Verbraucher lediglich durch einen hohen Rabatt (hie…