Hans-Peter Uhl: Der Vorratsdatenspeicherungsextremist

Die Verbrechen der braunen Terroristen haben Herrn Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag und CSUler, auf den Plan gerufen. Spiegel Online hat berichtet, Herr Uhl fände seinen Namen auf einer ominösen Liste mit potentiellen Zielen wieder.

Angriffe auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung sind nicht hinnehmbar. Angriffe auf Politiker, auch wenn man sie nicht mag, sind genauso wenig hinnehmbar. Das Déjà Vu, das wir haben, wenn wir Herrn Uhl jetzt zuhören, aber auch nicht. Mit ermüdender Regelmäßigkeit zäumt Herr Uhl sein Steckenpferd von hinten auf.

„Lange mussten wir warten, nun hat uns Hans-Peter Uhl erlöst“

untertitelt Florian Rötzer seinen Blog bei heise. Und er hat recht damit.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar im März 2010 (Az: 1 BvR 256/08) die Vorratsdatenspeicherung nicht für grundsätzlich mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, doch sehr hohe Hürden aufgestellt. Die braucht es auch, um das Fernmeldegeheimnis auszuhebeln. Eingriffe in den Schutzbereich von Grundrechten sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, Art. 10 Abs. 1 GG:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. (…)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorratsdatenspeicherung nie gänzlich ausgeschlossen

Doch muss sich Herr Uhl die Frage gefallen lassen, ob die zwar verabscheuungswürdigen aber überschaubaren Taten dieser Terrorzelle einen Eingriff in ein Grundrecht zu rechtfertigen geeignet sind. Ein Eingriff in eben jenes Gesetz, das die Rechtsterroristen angriffen.

Ferner muss man fragen, welchen präventiv…

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Themen: Datenschutz , Bundesverfassungsgericht , Grundgesetz , Bundestag , Kommentar , Vorratsdatenspeicherung , Spiegel Online , Sprecher , Terror , Fernmeldegeheimnis , Hans-peter Uhl

Erschienen 17. November 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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