Hangrutschungen

Die Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem es zu massiven Hangrutschungen gekommen ist, muss die Grundstückssituation regelmäßig durch eine fachkundige Stelle kontrollieren, das auf dem Grundstück austretende Wasser schadlos ableiten sowie die Boden- und Bodenwasserverhältnisse erkunden lassen. Diese Auflagen der zuständigen Verbandgemeindeverwaltung fanden jetzt die Billigung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Am 5. Februar 2011 kam es im oberen Bereich des Grundstücks der Antragstellerin in Vallendar zu Rutschungen, bei denen mehr als 100 m³ durchweichtes Erdreich und Schlamm abstürzten. Daraufhin gab die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung der Antragstellerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, die Hangsituation regelmäßig durch eine fachkundige Stelle kontrollieren, das auf dem Grundstück anfallende Wasser schadlos ableiten sowie die Boden- und Bodenwasserverhältnisse zur Prüfung der Bodenstabilität erkunden zu lassen.

Den Antrag, die aufschiebende Wirkung des hiergegen erhobenen Widerspruchs wiederherzustellen, lehnte bereits das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte nun diese Entscheidung.

Die Antragstellerin sei als Eigentümeri…

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Themen: Rheinland Pfalz , Ovg , Grundstückseigentümer , Gefahrenabwehr
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 22. Juli 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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