Handyverbot – was heißt das?

Mann telefoniert am Steuer. Symbolfoto von Rodolfo Clix/SXC.

Paragraf 23 Abs. 1a StVO verbietet es dem Fahrer, ein Mobiltelefon während der Fahrt zu benutzen, wenn es hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss.

Wenn das Handy in der Hand gehalten wird, kommt es nicht darauf an, ob man telefoniert oder ob man andere Funktionen wie SMS, Kalender, Uhr, Kamera oder Internet nutzt. Zur Benutzung zählt auch die Vor- und Nachbereitung eines Gesprächs, etwa der Blick aufs Display, um zu sehen, wer anruft (OLG Köln, Az. 83 SsO OWi 11/09), oder das Durchlaufen des Menüs zur Rückkehr in den Ruhe- oder Bereitschaftsmodus.

Es ist umstritten, ob das Verbot auch bei abgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel gilt. OLG Celle: Verboten (Az. 211 Ss 111/05). OLG Hamm: Erl…

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Erschienen 8. Mai 2009 auf http://anwaltniemeyer.de.

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