Handyverbot gilt auch für Organizer
am 05.12.2006 von http://www.lawblog.de
Wer beim Autofahren einen Organizer benutzt, handelt sich möglicherweise Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ein. Zumindest dann, wenn der Organizer auch als Telefon benutzt werden kann. Laut Oberlandesgericht Karlsruhe spielt es nämlich keine Rolle, ob der Fahrer nur andere Funktionen des Organziers genutzt hat.
Das Amtsgericht muss jetzt neu über die Sache entscheiden, …
Organizer am Lenkrad wird wie Handy am Steuer bestraft
Handakte WebLAWg / Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss – genau wie beim Benutzen des Handys – mit einem Bußgeld rechnen. Das hat in zweiter Instanz das OLG Karlsruhe entschieden. Quelle: Audio mp3, 2:05 Min.…
Auch die Nutzung eines Palm-Organizers ist im Strassenverkehr verboten
JuracityBlog / Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Ss 219/05) entschieden, dass ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO glei…
Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
Handakte WebLAWg / Dies hat nun das OLG Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten Palm-Organizer einem Mobil- und Autotelefon, deren Benutzung dem Fahrzeugführer im Straßenverkehr untersagt ist, gleichgest…
Handyverbot II
Rechtsanwalt Achim Flauaus / Womit sich die Justiz so beschäftigt, dank so toller Gesetze wie dem Handyverbot beim Autofahren (§ 23 I a StVO): Ein Autofahrer hatte das in einer Vorrichtung am Amaturenbrett befindliche Handy mittels sogn. “Headset” über eine sogn.…
Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu versteh…
Ampel rot, Motor aus - Handy erlaubt
LawBlog / Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6.…
