Handyverbot auch für beifahrenden Fahrlehrer

Ein Fahrlehrer, der auf einer Schulungsfahrt neben seinem lenkenden Fahrschüler mit dem Handy telefoniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn auch er unterliegt während der Fahrt den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten, wie der lenkende Schüler. Das OLG Bamberg hat daher in einem Beschluss vom 24.3.09 einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein amtsgerichtliches Urteil als unbegründet verworfen. Der Fahrlehrer war wegen eines Handytelefonats zu einer Geldbuße von 40 EUR verurteilt worden. Es entspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Fahrlehrer bei Fahrten zur Vorbereitung der Fahrprüfung seinen Schüler ständig beobachten müsse, um ggf. eingreifen zu können. Der Fahrlehrer gelte deshalb gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern als verantwortlicher Fahrzeugführer. </…

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Themen: Handy , Ordnungswidrigkeit , Olg Bamberg

Erschienen 14. Januar 2010 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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