Handyverbot bei Nutzung als Navigationsgerät?

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer auch dann untersagt ist, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will (Entsch.v. 30.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08).

Ein Autofahrer war wegen unerlaubter Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 € verurteilt worden war. Er hatte erfolglos argumentiert, er habe das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche entnommen, sondern habe es als Navigationssystem nutzen wollen.

Auch diese Nutzung stelle einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO dar. Danach ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Der Begriff der Benutzung schließe sämtliche Bedienfunktionen ein, umfasse also nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Formen der Nutzung. Dies gelte etwa für das Versenden oder Öffnen von SMS, den Abruf von Daten oder eine andere Verwendung als Kommunikationsinstrument.

Das OLG Köln hält unter Hinweis auf die Rechtsprechung weiterer Oberlandesgerichte die Handynutzung am Steuer aber auch dann für unzulässig, wenn die vielfältigen Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten genutzt werden, die von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellt werden. Es sei lediglich erforderlich, dass es sich bei dem Gerät überhaupt (oder jedenfalls auch) um ein Mobiltelefon handelt, womit etwa auch Smartphones bzw. Handhelds mit Telefonfunktion erfasst werden. Der Verbotstatbestand werde…

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Themen: Telefonieren , Ordnungswidrigkeiten , Navigationssystem

Erschienen 16. Juli 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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