Handyshave

Behauptet ein Autofahrer, dem wegen eines Handytelefonats am Steuer seines Wagens ein Bußgeld auferlegt werden soll, erst in der Gerichtsverhandlung, dass er nicht telefoniert, sondern sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt habe, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht diese Aussage deshalb als Schutzbehauptung einstuft, w…

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Erschienen 6. Januar 2009 auf http://richter-ballmann.info.

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