Handyrechnung: Statt 1.600,- Euro nur 3,83 Euro zu zahlen

Nur 3,83 Euro statt der geforderten 1.600,- Euro sprach das Landgericht Arnsberg einem Mobilfunkanbieter zu. Dessen Kunde hatte sein Handy nur für ein paar Gespräche und SMS genutzt und war wohl von der hohen Rechnung überrascht worden. Wahrscheinlich hatte er mit einem "alten" Handyvertrag ein neues Smartphone genutzt, das eben auch gerne mal ungefragt Datenverbindungen aufbaut, um Softwareupdates zu machen oder Kartenmaterial herunterzuladen. Das Gericht bemängelte, "dass die Tarife nicht gedeckelt seien und erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greife." So jedenfalls die Pressemeldung. Da die Rechnungspositionen nur die immer gleich lautende Formulierung aufführte, fehle die Nachvollziehbarkeit der Rechnung - die Beweislast aber für die Leistungserbringung liegt bei dem Mobilfunkbetreiber. Und die konnte er wohl nicht erfüllen. U…

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Themen: Verbraucherschutz , Smartphone , Handyvertrag , Telefonrechnung , Mobilfunkvertrag

Erschienen 10. Mai 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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