Handyrechnung in Höhe von 14.727,65 Euro muss nicht bezahlt werden

Aufatmen für Prepaid-Nutzer. Das LG Berlin hat einem Kunden recht gegeben, der einen Prepaid-Vertrag mit einem 10-Euro-Tarif abgeschlossen hatte. Das LG Berlin hatte über die Klage eines Mobilfunkanbieters zu entscheiden, der von einem Kunden wegen dessen Telefonnutzung 14.727,65 Euro verlangte. Ein Kunde eines Mobilfunkanbieters hatte einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit "Einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich" beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option "Webshop-Aufladung 10" entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in Rechnung. Hiervon entfielen nach seiner Darstellung 14.706,19 Euro auf 15 GPRS-Verbindungen über die SIM-Karte des Kunden aus der Zeit vom 08.08.2009 um 0.47 Uhr bis zum 09.08.2009 um 15.15 Uhr. Das LG Berlin hat am 18.07.2011, Az.: 38 O 350/10, hat der Klage des Mobilfunkanbieters in Höhe von 10 Euro stattgegeben. Wegen der darüber hinaus verlangten 14.717,65 Euro sowie …

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Themen: LG Berlin , Webshop , Nebenkosten , Sim , Gprs , Mobilfunkanbieter Telefonrechnung Prepaid-nutzer

Erschienen 12. Dezember 2011 auf http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.com.

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