Handyortung künftig nur nach schriftlicher Einwilligung möglich

Um die heimliche Ortung von Mobiltelefonen künftig zu verhindern hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und damit auch die Ortung von Mobiltelefonen künftig nur noch dann möglich sein soll, wenn der Betroffene zuvor “ausdrücklich, gesondert und schrif…

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Themen: Datenschutz , Verbraucherschutz , Mobilfunk , Gesetzentwurf

Erschienen 31. Oktober 2008 auf http://telefonundrecht.de.

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