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Handygespräche und E-Mails

am 02.03.2006 von http://www.recht-blog.com

Ermittler dürfen schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails beschlagnahmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dieses Material falle nicht unter den besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses, das einen Zugriff nur bei Verdacht auf schwerere Taten erlaube. Vielmehr seien die Daten lediglich durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt.
Quelle: n-tv.de vom 02.03.2006
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