Handygebühren von fast 15.000 EUR trotz Prepaid-Vertrag?

Das Landgericht Berlin hatte über eine Forderungsklage eines Mobilfunkanbieters in Höhe von EUR 14.727,65 EUR zu entscheiden (Urteil vom 18.07.2011, Az.: 38 O 350/10).

Das Kuriose an dem Fall ist, dass der Anbieter diesen Betrag für eine Prepaid-Karte in Rechnung gestellt hat und davon EUR 14.706,19 auf 15 GPRS-Verbindungen, die innerhalb eines Zeitraums von ca. 15 Stunden angefallen sein sollen, entfallen.

Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen und dem Mobilfunkanbieter nur den Prepaid-Betrag von EUR 10,-, als einmaligen Wiederaufladebetrag, zugestanden.

Das Gericht geht davon aus, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag dahingehend auszulegen ist, dass Gespräche nur nach Vorleistung durch Aufladung über das Guthabenkonto oder einmalig in Höhe von 10,- € abgerechnet werden dürfen.

Das halte i…

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Themen: Handy , Tkg , Mobilfunk , Landgericht Berlin , Handy-gebühren

Erschienen 22. Juli 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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