Handy und Autofahren: Was ist erlaubt?
am 27.05.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Schnell mal bei der Fahrt mit dem Mobiltelefon telefonieren - das machen viele. Dabei herrscht ein gefährliches Halbwissen, wann das Telefonieren am Steuer verboten ist und wann nicht.
Die passende Regelung findet sich in § 23 Abs. 1a StVO:
§23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(…)
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.
Durch die Vorschrift soll sichergestellt werden, dass der Fahrer beim Telefonieren beide Hände zum Fahren frei hat. Dabei soll nach der Gesetzesbegründung die Benutzung des Telefons nicht nur das eigentliche Telefonieren, sondern auch alle weiteren Nutzungen anderer Funktionen des Telefons beinhalten, sofern dies dafür in die Hand genommen werden muß. Wer also eine Nummer während der Fahrt wählt, eine SMS erstellt und verschickt oder seine Mobilbox abhört benutzt sein Telefon und begeht daher eine Ordnungswidrigkeit.
Da es erklärter Wille des Gesetzgebers ist, dass der Fahrer beide Hände frei haben soll darf auch nicht die interne Freisprechanlage des Mobiltelefons genutzt werden, wenn dieses in der Hand gehalten wird. Zuläßig wäre es hingegen, zunächst eine Verbindung herzustellen, dann den Motor zu starten und loszufahren und während dessen unter Nutzung der Telefonfreisprecheinrichtung zu telefonieren, wenn dabei das Telefon beispielsweise auf dem Sitz liegt.
Ebenso ist das Telefonieren bei einer festeingebauten Freisprechanlage während der Fahrt möglich, da dann nicht das Mobiltelefon oder ein Hörer aufgenommen werden muß.
Eine Nutzung ohne Freisprecheinrichtung setzt voraus, dass der Wagen steht und …
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