Handy überführt Taschendieb per Standort-Ortung

Ein nicht abgeschaltetes Handy, welches sich in einer in einem Schuhgeschäft in Berlin-Neukölln entwendeten Handtasche befand, hat maßgeblich zur Festnahme des Taschendiebs beigetragen, berichtet die netzeitung. Das Tatopfer, eine 33-jährige Frau, hatte gleich nach dem Handtaschendiebstahl ihren Handy-Provider angerufen und die Karte sperren lassen. Gleichzeitig hatte sie eine Standort-Ortung in Auftrag gegeben, wonach sich das Handy in einem Café in Kreuzberg befinden musste. Polizeiliche Zivilfahnder, die über den Fall unterrichtet wurden, konnten den Täter kurz darauf anhand der von der Frau gelieferten Täterbeschreibung in dem Café festnehmen. Anderen Quellen zufolge soll es sich um einen einschlägig vorbestraften Algerier handeln. Merke: Handys tragen immer öfter zur Überführung von Tätern bei. Nicht nur Telefonüberwachungsmaßnahmen, sondern gerade auch sogenannte IMSI-Catcher, mit deren Hilfe Handy-Standorte ziemlich punktgenau anhand der auf der Karte befindlichen IMSI-Nummer und der Gerätenummer (IMEI) geortet werden können, machen den Handyeinsatz oder das bloße Mit-sich-Führen zum Risiko. Längst ist es technisch möglich, über Handyortungen regelrechte Bewegungsprofile zu erstellen. Da freut sich der Kriminalist und den Bürger (selbst den nicht kriminellen) schaudert´s manchmal. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Handy , Berlin , Berf
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. Oktober 2006 auf http://www.strafblog.de.

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