Handy-TV: Rechtliche Weichen sind gestellt
am 17.10.2007 von Telemedicus
Die Bundesnetzagentur hat am Montag über die Vergabe der Frequenzen für das mobile Fernsehen im DVB-H-Standard entschieden: Senderbetreiber für das bundesweite Angebot wird die T-Systems Media & Broadcast GmbH. Diese setzte sich gegen ihre Mitbewerber durch, weil sie nach Ansicht der entscheidenden Präsidentenkammer der BNetzA am besten geeignet ist, die technischen und rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Ab dem Frühjahr 2008 soll bis zum Jahr 2015 das Sendernetz für mobile Rundfunkdienste im DVB-H-Standard ausgebaut werden und dann 90% der Bevölkerung erreichen. Zunächst werden die Netze in den Landeshauptstädten und in Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern errichtet.
Ebenfalls wurde diese Woche von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten eine Entscheidung darüber getroffen, wer als Plattformbetreiber für das Handy-TV im DVB-H-Standard zugelassen wird: Die Belegung der bald verfügbaren Kapazitäten für den Rundfunk soll das Joint Venture Mobile 3.0 übernehmen. Hinter dem Gemeinschaftsunternehmen stehen MFD (Beteiligung von Naspers) und Neva Media (Beteiligung von Hubert Burda Media und Holtzbrinck).
Bis zum 9. November ist Mobile 3.0 nun aufgefordert einen Vorschlag zur Nutzung der Frequenzen vorzulegen. Konkret geht es um die Herstellung und Ausstrahlung von Handy-TV, den Einkauf von Programminhalten und die Bündelung der Programminhalte nach dem DVB-H-Standard. Dabei muss vor allem berücksichtigt werden, dass in der Fernsehsparte ein regionales Programm angeboten wird, die …
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