Mobiltelefonguthaben Gelöscht: Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen
LawBlog | 22. Juni 2006 — Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgeric…
Und wieder hat ein Gericht festgestellt, dass vorausgezahlte Gebühren für Prepaid-Handys nicht verfallen dürfen und Kunden ihr Guthabenkonto auch nicht nach einer bestimmten Zeit wieder aufladen müssen, wie PC WELT berichtet:
Nutzer von Prepaid-Handys müssen nicht fürchten, dass ihr Guthaben nach einer bestimm-ten Zeit verfällt. Es sei unzulässig, wenn Anbieter die Gültigkeit eingezahlter Beträge etwa auf einige Monaten beschränken, teilt die Verbraucher Initiative in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München mit (Az: 29 U 2293/06). Auch beim Been-den des Vertrages stehe dem Kunden das übrige Guthaben zu.
Ebenso sind der Initiative zufolge Klauseln unzulässig, nach denen Kunden nach einer be-stimmten Zeit ihr Guthabenkonto wieder aufladen müssen. Demnach dürften Anbieter nicht einfach das Handy sperren, wenn Kunden es länger nicht nutzen oder keine neuen Einzah-lungen tätigen.
Vgl. zu entsprechenden AGB-Klauseln auch schon LG Düsseldorf 12 O 458/05 vom 23.08.2006 und OLG München 29 U 2294/06 vom 22.o6.2006.
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