Handy-Nutzung am Steuer
am 07.03.2008 von Handakte WebLAWg
Der Betroffene ist durch das angefochtene Urteil wegen „fahrlässig unzulässiger Nutzung seines Mobiltelefons während der Fahrt“ zu einer Geldbuße von 40,00 € verurteilt worden.
Nach den vom Amtsgericht aufgrund der geständigen Einlassung des Betroffenen getroffenen Feststellungen näherte sich der Betroffene am 05. August 2006 zunächst mit dem von ihm geführten Pkw einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage in Hemer. Da die Ampel rot zeigte, schaltete er den Motor ab, nahm dann ein Mobiltelefon auf und telefonierte kurz mit einem Bekannten, dem er sein unmittelbares Ankommen ankündigte. Sodann beendete er das Telefongespräch. Anschließend schaltete die Lichtzeichenanlage auf gelb und sodann auf grün. Der Betroffene startete den Motor, fuhr entsprechend den Weisungen der auf ihn aufmerksam gewordenen Polizeibeamten noch ein Stück weiter und wurde sodann von diesen angehalten.
Das Amtsgericht hat den Tatbestand des § 23 …
Handy am Steuer: Motor muss aus sein
LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…
Handy an roter Ampel
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm: Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt…
Ampel rot, Motor aus - Handy erlaubt
LawBlog / Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6.…
Gurtanlegepflicht und Telefonierverbot gilt auch während des Wartens an einer Ampel
strafblog / Das OLG Celle hat eine freisprechende Entscheidung des Amtsgerichts im Revisionsverfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Zum Sachverhalt: Der Betroffene hatte sein Kfz an einer Rotlicht zeigenden Ampel angehalt…
Telefonieren im Auto? Motor aus!
Heimspiel / Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht…
Keine unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons bei abgeschaltetem Motor
Kreuzberger Verkehrsrecht / Die Auslegung, wonach ein Kraftfahrzeugführer auch dann den Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons gem. §§ 23 I a, 49 I Nr.22 StVO erfüllt, wenn er während der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor vor einer…
Handy-Verbot an der Ampel
MCNeubert lawblog / Nachdem das OLG Hamm (VA 06, 28ff) entschieden hatte, dass man auch beim Warten vor einer roten Ampel nicht mit dem Handy im Auto (ohne Freisprecheinrichtung) telefonieren darf, hat das OLG Bamberg nunmehr entschieden: Man darf und erfüllt damit n…
Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede
Kreuzberger Verkehrsrecht / Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signalton abzuhören, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist. Aus den Gründen: ...Nach dem e…
Auch die Nutzung eines Palm-Organizers ist im Strassenverkehr verboten
JuracityBlog / Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Ss 219/05) entschieden, dass ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO glei…
