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Handy an roter Ampel

am 26.12.2005 von http://strafprozess.blogspot.com

Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm:
Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt. Ohne Belang ist dabei, ob eine Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird.
Das Amtsgericht hat u. a. folgende Feststellungen getroffen:
„Am 24.01.2005 befuhr der Betroffene gegen 11.55 Uhr mit dem Pkw BMW, amtliches Kennzeichen XXXXXXX, in Bochum die Hattinger Straße. Während er an einer Rotlicht zeigenden Ampel wartete, nahm er sein Handy in die Hand, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen. Die Verbindung mit dem Gesprächspartner kam letztlich nicht zustande. Während des gesamten Vorgangs war der Motor des vom Betroffenen …

Verkehrsrecht: Auch bei roter Ampel nicht abschnallen oder telefonieren

Recht und Alltag / Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 2…

Handy am Steuer: Motor muss aus sein

LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…

Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede

Kreuzberger Verkehrsrecht / Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signalton abzuhören, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist. Aus den Gründen: ...Nach dem e…

Telefonieren im Auto? Motor aus!

Heimspiel / Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht…

Handy-Nutzung am Steuer

Handakte WebLAWg / Der Betroffene ist durch das angefochtene Urteil wegen „fahrlässig unzulässiger Nutzung seines Mobiltelefons während der Fahrt“ zu einer Geldbuße von 40,00 € verurteilt worden. Nach den vom Amtsgericht aufgrund der geständigen Einlassung d…

Finger weg vom Handy

Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…

Zur Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

Recht und Alltag / Die Kollegen von jurabilis berichten über einen Beschluss des OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08). Die Richter entschieden in dem dort geschilderten Fall, auch, wenn ein Handy bei laufendem Motor nur als Navigationsgerät und nicht zum Telefonie…

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RA Werner Siebers

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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