Handy am Steuer: Erfolg mit Schwindelei
am 03.01.2007 von LawBlog
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in zweiter Instanz einen Autofahrer freigesprochen, der vor einer roten Ampel mit dem Handy telefoniert hat. Der Fahrer hatte sich damit verteidigt, er habe den Motor an der Ampel ausgeschaltet.
Das Amtsgericht meinte zwar, ihm nicht das Gegenteil beweisen zu können. Trotzdem verurteilte es den Autofahrer wegen verbotener Handynutzung. Das ist deshalb gewagt, weil nach dem Wortlaut der Vorschrift dann kein Bugeld fällig ist, wenn “das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist“.
Für das Oberlandesgericht steht diese Auslegung nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes. Wenn der Gesetzgeber Fahrzeuge mit abgeschaltetem Motor ausnehme, sei dies zu respektieren.
Allerdings dürfte das kein Friebrief fürs Telefonieren am Steuer sein. Das Oberlandesgericht weist in der …
Ampel rot, Motor aus - Handy erlaubt
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Handy am Steuer: Motor muss aus sein
LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…
Handy-Verbot an der Ampel
MCNeubert lawblog / Nachdem das OLG Hamm (VA 06, 28ff) entschieden hatte, dass man auch beim Warten vor einer roten Ampel nicht mit dem Handy im Auto (ohne Freisprecheinrichtung) telefonieren darf, hat das OLG Bamberg nunmehr entschieden: Man darf und erfüllt damit n…
Telefonieren im Auto? Motor aus!
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Handy und Autofahren: Was ist erlaubt?
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Keine unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons bei abgeschaltetem Motor
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Handy an roter Ampel
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Auch Ablesen am Steuer ist verboten
ElbeBlawg / Man konnte es ja mal vor Gericht versuchen, aber wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt trotzdem gegen die Straßenverkehrsordnung - selbst wenn…
Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu versteh…
