Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede
am 04.04.2007 von Kreuzberger Verkehrsrecht
Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signalton abzuhören, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist.
Aus den Gründen:
...Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 I a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Ein Benutzen im Sinne der genannten Vorschrift umfasst sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, nicht nur das Telefonieren selbst. Es kann dahinstehen, ob der Ansicht des AG zu folgen wäre, wonach allein das Aufnehmen eines Mobiltelefons und das blosse Halten ein Benutzen i.S.d. genannten Vorschrift darstellt. Der Betroffene hat aber darüber hinaus nach den allein zugrunde zu legenden Feststellungen des angefochtenen Urteils das Mobiltelefon nicht nur in der Hand, sondern an sein Ohr gehalten, um einen Signalton abzuhören, um zu …
Finger weg vom Handy
Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…
Palm statt Handy - besser nicht
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Denn nach der Auffassung des OLG Karlsruhe ist es einerlei, ob man während der Autofahrt sein Mobiltelefon benutzt oder den Palm. Beide fallen unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Also Hände weg vom Palm beim…
Keine Benutzung eines Mobiltelefons bei blossem Aufnehmen/Halten/Umlagern
Kreuzberger Verkehrsrecht / Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 I a StVO. (Aus den Gründen: ...Da Art. 103 II GG Erkennbarkeit u…
Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten
JuracityBlog / Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons bereits dann vorliege, wenn der Fahrer während der Fahrt das Mobil…
Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu versteh…
Handy an roter Ampel
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm: Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt…
Aufheben oder Umlagern eines Handys während der Fahrt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO
RA J. Melchior, Wismar / Nachdem in der Vergangenheit schon so einige merkwürdige Urteile zur verbotenen Benutzung von Mobiltelefonen in Kraftfahrzeugen ergangen sind, hier ein erfrischend deutlicher Beschluss des OLG Düsseldorf, AZ: IV-2 Ss (OWi) 134/06 - (OWi) 7…
Handy am Steuer: Motor muss aus sein
LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…
Handy-Verbot an der Ampel
MCNeubert lawblog / Nachdem das OLG Hamm (VA 06, 28ff) entschieden hatte, dass man auch beim Warten vor einer roten Ampel nicht mit dem Handy im Auto (ohne Freisprecheinrichtung) telefonieren darf, hat das OLG Bamberg nunmehr entschieden: Man darf und erfüllt damit n…
Telefonieren im Auto? Motor aus!
Heimspiel / Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht…
