Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede
Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signalton abzuhören, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist.
Aus den Gründen:
...Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 I a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Ein Benutzen im Sinne der genannten Vorschrift umfasst sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, nicht nur das Telefonieren selbst. Es kann dahinstehen, ob der Ansicht des AG zu folgen wäre, wonach allein das Aufnehmen eines Mobiltelefons und das blosse Halten ein Benutzen i.S.d. genannten Vorschrift darstellt. Der Betroffene hat aber darüber hinaus nach den allein zugrunde zu legenden Feststellungen des angefochtenen Urteils das Mobiltelefon nicht nur in der Hand, sondern an sein Ohr gehalten, um einen Signalton abzuhören,… » Vollständiger ArtikelThemen: Mobiltelefon , Handy AM Ohr
Erschienen 4. April 2007 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.
Finger weg vom Handy
Kreuzberger Verkehrsrecht | 24. August 2006 — Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 …
Keine Benutzung eines Mobiltelefons bei blossem Aufnehmen/Halten/Umlagern
Kreuzberger Verkehrsrecht | 5. April 2007 — Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzu…
Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten
JuracityBlog | 25. September 2006 — Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschi…
Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. Juli 2008 — Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. …
Handy an roter Ampel
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 26. Dezember 2005 — Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm: Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit lau…
Telefonieren AM Steuer Motor Aus?: Handy am Steuer: Motor muss aus sein
LawBlog | 6. März 2008 — Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Ha…
Aufheben oder Umlagern eines Handys während der Fahrt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO
RA J. Melchior, Wismar | 10. April 2007 — Nachdem in der Vergangenheit schon so einige merkwürdige Urteile zur verbotenen Benutzung von Mobiltelefonen in Kraftfahrzeugen…
Handy-Verbot an der Ampel
MCNeubert lawblog | 27. November 2006 — Nachdem das OLG Hamm (VA 06, 28ff) entschieden hatte, dass man auch beim Warten vor einer roten Ampel nicht mit dem Handy im A…
Telefonieren IM Auto: Telefonieren im Auto? Motor aus!
Rheinrecht | 10. März 2008 — Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür da…
Kopfhörer IM Ohr IM Straßenverkehr: Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 5. März 2009 — Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eine…

