HANDY - ALLES NUR GERÄUMT
am 24.02.2006 von LawBlog
Wer im Auto nur auf die Uhr des Handys guckt, zahlt Bußgeld. Und kriegt einen Punkt. Es gibt - Überraschung ! - allerdings doch noch Situationen, in denen man im Auto das Handy in der Hand halten und trotzdem keinen Ärger kriegen kann.
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass das Handy links im Türablagefach liegt. Und rappelt. Man darf es dann nehmen und auf die Mittelkonsole legen, damit es nicht mehr rappelt. So hat es das Oberlandesgericht Köln entschieden (NJW 2005, 3366).
Die Richter haben § 23 …
Für Sammler
muepe.de | weblog peter müller / Wer noch ein Handy der Marke Siemens ergattern will muss sich beeilen. Handys, die ausschließlich den Namen Siemens tragen, kommen nur noch bis Ende September dieses Jahres auf den Markt. [via de.internet.com]…
HANDYUHR: IM AUTO TABU
LawBlog / Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online. § 23 Abs.…
Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu versteh…
Handyverbot bei Nutzung über Freisprecheinrichtung?
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Das OLG Bamberg hat entschieden, dass ein Bußgeld nicht verhängt werden darf, wenn ein Autofahrer im Auto lediglich eine Freisprecheinrichtung kurzfristig hält (Entsch.v. 5.11.07 - 3 Ss OWi 744/07). Im vorliegenden Fall hatte der Autofahrer in sei…
Benutzung von Handys in Kraftfahrzeugen
Straßenverkehrsrecht / Nach § 23 Abs. 1 a StVO ist die Benutzung eines Handys in Kraftfahrzeugen verboten. Im Ganzen erläutert Janker den gesamten Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO und erinnert z.B. daran, dass zu Fahrzeugen i.S.d. Vorschrift auch Mofas, Fuhrwerk…
Finger weg vom Handy
Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…
OLG Köln: Griff zum Handy gibt kein Knöllchen
JuracityBlog / Nicht jeder Griff zum Handy bescherrt dem Autofahrer ein Knöllchen, so entschied das OLG Köln. Denn man darf das Handy schon mal anfassen, um es an einen anderen Platz zu legen. (more…)…
