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Handelsblatt nicht steuerlich absetzbar

am 29.09.2008 von http://www.ra-sawal.de/Wordpress

Ein angestellter Bankkaufmann wollte in seiner Einkommensteuererklärung seine Aufwendungen für das „Handelsblatt“ als Werbungskosten gelten machen. Sowohl das Finanzamt, als auch das Finanzgericht erkannten dies nicht an.
Nach § 12 EStG (Aufteilungs- und Abzugsverbot) können Aufwendungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind nicht abgesetzt werden. Das „Handelsblatt“ sei trotz objektivem Charakter nicht der ausschließlich berufliche Nutzung zuzuordnen, obwohl der Lokalteil fehle und nur börsentäglich erscheine. Es handle sich aber nicht um ein reines Fachblatt, da auch Beiträgen, die die Bereiche Politik, Reisen, Feuilleton, …

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