Bundesregierung: Modernes Bilanzrecht für deutsche Unternehmen
STEUERRECHT | 12. August 2008 — Die Bundesregierung strebt ein modernes Bilanzrecht an und will damit auch kleinere Unternehmen entlasten. Wie es in einem Ge…
Die Unternehmen in Deutschland brauchen nach Ansicht des BMJ eine moderne Bilanzierungsgrundlage. Der Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) soll dafür sorgen, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird.
Zudem sind
die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates, ABl. EG Nr. L 157 S. 87 (sog. Abschlussprüferrichtlinie) und die Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG, ABl. EG Nr. L 224 S. 1 (sog. Abänderungsrichtlinie),schonend – „eins zu eins“ – umzusetzen.
Dies geschieht zum einen durch eine umfassende Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften. Ferner werden die Schwellenwerte angehoben, um den Kapitalgesellschaften die Anwendung größenabhängiger Erleichterungen und Befreiungen zu ermöglichen.
Gleichzeitig wird die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses im Wege der Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB gestärkt. Die Rechnungslegungsvorschriften werden nach Ansicht der Entwurfsverfasser – unter Berücksichtigung des aus der Abänderungsrichtlinie erwachsenden Anpassungsbedarfs – zu einer vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative zu den in Deutschland vom Mittelstand nachhaltig abgelehnten International Financial Accounting Standards (IFRS) weiterentwickelt.
Von den Unternehmen wird dadurch der Druck genommen, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Um zu einer aussagekräftigeren Bilanzierung nach HGB zu kommen, wird in zwei Bereichen mehr Aufwand bei der Bilanzierung erforderlich sein - bei der Bewertung von Rückstellungen und der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss.
Die Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie erfordert insbesondere Anpassungen im Recht der Abschlussprüfung.
1. Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und BilanzierungspflichtenDer Gesetzentwurf entlastet eine Vielzahl von Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt rechnet das Bundesjustizmin…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Dezember 2007 auf http://www.mkvdp.de/.
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