Handels- und Gesellschaftsrecht: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf des „Gesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen“ vor (07. Januar 2008)
am 07.01.2008 von http://www.mkvdp.de/Probleme des geltenden Rechts Für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist die Frage, welches Recht auf ihre gesellschaftsrechtliche Organisation anzuwenden ist, von zentraler Bedeutung. Im deutschen Kollisionsrecht gibt es hierzu bisher keine geschriebenen Regelungen. Dies hat zu Unsicherheiten bei der Frage des anzuwendenden Rechts geführt, wenn Gesellschaften grenzüberschreitend tätig sind. „Durch die neuen Regelungen lässt sich künftig das anwendbare Recht für den Rechtsverkehr sicher bestimmen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Rechtsprechung und Literatur haben lange Zeit überwiegend die sogenannte Sitztheorie zugrunde gelegt. Danach war auf Gesellschaften das an ihrem tatsächlichen Sitz, d. h. dem Sitz ihrer Hauptverwaltung, geltende Recht anzuwenden. Die uneingeschränkte Anwendung des Rechts am tatsächlichen Verwaltungssitz einer Gesellschaft hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. insb. Urteil vom 5. November 2002, Rs. C-208/00, EuGHE I 2002, S. 9919 ff. („Überseering“) und Urteil vom 30. September 2003, Rs. C- 167/01, EuGHE I 2003, S. 10155 ff. („Inspire Art“)) jedoch als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Artikel 43, 48 EG-Vertrag angesehen. Diese Verfahren betrafen Gesellschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wirksam gegründet waren, ihre Aktivitäten jedoch ausschließlich in einem anderen Mitgliedstaat ausübten bzw. ausüben wollten. Der EuGH hat aus der Niederlassungsfreiheit abgeleitet, dass eine nach dem Recht eines Mitgliedstaates wirksam gegründete Gesellschaft auch im Staat ihres tatsächlichen Sitzes als rechts- und parteifähig anzusehen ist. Die Rechtsprechung des EuGH legt den Schluss nahe, auf Gesellschaften, Vereine und juristische Personen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wirksam gegründet worden sind, das …
Regelung zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht
www.unternehmensjurist.de / ... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für gre…
Gesetzliche Einführung der Gründungstheorie geplant
Unternehmensrechtliche Notizen / Das BMJ hat einen Referentenentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht fertiggestellt. Im EGBGB wird danach die Geltung der “Gründungstheorie” generell vorgesehen. In einer Pressemitteilung schreibt das BMJ: “Die vorgesehenen R…
Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für gre…
Handels- und Gesellschaftsrecht: Mehr Rechtssicherheit im Internationalen Gesellschaftsrecht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesjustizministerium hat am 07.01.2008 einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht [1] vorgelegt, der wesentliche Erleichterungen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr bringen soll und auch den Weg für grenzüberschreitende…
Gesetzentwurf zum internationalen Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine in einem anderen EU-Land gegründete Gesellschaft darf im Inland tätig sein, selbst wenn sie im Herkunftsland keine Geschäftstätigkeit ausübt, das ist seit mehreren Entscheidungen des EuGH (u.a. “Inspire Art”) klar und führte be…
Grenzüberschreitende Fusion in der EU
Blickpunkt Recht & Steuern / Die generelle Ablehnung der Eintragung einer Verschmelzung von Gesellschaften in das Handelsregister in Deutschland, wenn eine der Gesellschaften ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, verstösst gegen das Gemeinschaftsrecht, wie jetzt der…
