Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen rechtswidrig?
am 04.07.2008 von http://rechtmedial.de
Der Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen für Einzelplatzlizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ist rechtswidrig, das bestätigte das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) und bestätigte damit das Landgericht München darin, dem Erschöpfungsgrundsatz für Downloadsoftwarelizenzen eine Abfuhr zu erteilen.
Geklagt hatte der amerikanische Software-Anbieter Oracle International Corp. als Inhaber der Urheberrechte gegen die usedSoft GmbH aus München. usedSoft ist auf den Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen spezialisiert - Nutzungsrechte werden vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft. Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht München bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass dies eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt, was durch das Urteil des Landgerichts München I im Hauptsacheverfahren im vergangenen Jahr bestätigt wurde. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen..
Die Nichtzulassung der Revision begründete das Oberlandesgericht damit, …
Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig
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