Handel mit Diamanten

CK - Washington.   Ab dem 15. Juni 2005 gilt die im heutigen Bundesanzeiger veröffentliche Verordnung über die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Rohdiamanten. Diese Bestimmung ist auch für deutsche Unternehmen bedeutsam, die diese Diamanten aus den USA einführen und wieder ausführen. Die Verordnung, 15 CFR Teil 30, erlassen vom Bureau of the Census, der zum Wirtschaftsministerium gehört, erfasst den Ausfuhrzertifikatsabschnitt der Bestimmungen zum Handel mit Rohdiamanten, die ansonsten vom Office of Foreign Assets Control im Schatzamt mit den Rough Diamonds Control Regulations, 31 CFR Teil 592, geregelt sind. Die Rechtsgrundlage der Verordnungen sind …

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Themen: Diamanten

Erschienen 16. Mai 2005 auf http://anwalt.us.

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