Handakte WebLAWg schreibt Unsinn
am 24.09.2008 von http://archiv.twoday.net/
Auch wenn groß angelegte Werbekampagnen den Download kriminalisieren: Viele hundert Filme sind im Web völlig legal erhältlich sofern das Copyright abgelaufen ist. Das Zauberwort heißt Public Domain.
Die Zahl der Filme, die rechtefrei im Netz zur Verfügung stehen, wird mittlerweile auf rund 600 geschätzt. Darunter befinden sich alte Tarzan-Abenteuer, Frühwerke des Komikerduos Stan Laurel & Oliver Hardy sowie köstlicher Horror-Trash à la The Brain That Wouldnt Die oder Carnival of Souls.
http://log.handakte.de/12834/filme-ganz-legal-herunterladen-2/
RA Langenhan betreibt ein Informationsangebot, das auf die allerödeste Weise neutral ist: Unbeirrt wird jeweils der erste Absatz der Quelle zitiert (oder: geklaut, sofern der Absatz Gestaltungshöhe hat), auch wenn dies zu mitunter amüsanten Fehlzuordnungen hinsichtlich der schreibenden Person führt: http://archiv.twoday.net/stories/4837005/
Meinung oder eigene Stellungnahmen gibts nicht. Obigen Unsinn von TV Spielfilm macht sich der RA aus dem Rheinhessischen zu eigen, aber urheberrechtliche Fachkenntnisse hat ja der Wald- und Wiesenanwalt ohnehin selten. Diese sind mitunter eher bei Nicht-Juristen wie mir anzutreffen ...
Es mag sein, dass die z.B. beim Internetarchiv angebotenen US-Filme in Österreich oder anderen EU-Staaten gemeinfrei (Public Domain) sind, da laut Schutzdauerrichtlinie der Schutzfristenvergleich gegenüber nicht EU-Staaten anzuwenden ist. In Deutschland sind diese Filme von US-Staatsangehörigen, die in den USA Public Domain sind, aber auf jeden Fall noch urheberrechtlich geschützt, da die Urheber noch keine 70 Jahre tot sind.
Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten
Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 besteht für das Werk eines amerikanischen
Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz
nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten
Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich …
Legal herunterladen!
Handakte WebLAWg / Auch wenn groß angelegte Werbekampagnen den Download kriminalisieren: Viele hundert Filme sind im Web völlig legal erhältlich – sofern das Copyright abgelaufen ist. Das Zauberwort heißt Public Domain. Die Zahl der Filme, die rechtefrei im Netz…
Gemeinfreie Werke sind Public Domain
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