Hamburger Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer
am 28.08.2007 von auchRecht.de
Das LG Hamburg hat mit Beschluß vom 9.8.2007 - 308 O 273/07 einen Streitwertkatalog für Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzer aufgestellt. Man könnte die Ansicht vertreten, daß dieser ein klein wenig überzogen ist.
“Hier sind das Verhalten des Antragsgegners und der Angriffsfaktor seines Handels von grundsätzlich anderer Qualität als etwa bei im Rechtssinne „Störern“, die sich als Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der Störerhaftung das in einzelnen Filesharing-Handlungen liegende deliktische Verhalten ihrer Kinder oder anderer Dritter zurechnen lassen müssen. Auch unter Berücksichtigung des Interesses der Antragstellerin an er Unterbindung von Rechtsverletzungen durch Filesharingsysteme sollen derartige Störer durch die Streitwertbemessung nicht sanktioniert werden. Dies berücksichtigend erachtet die Kammer bei Rechtsverletzungen in solchen Fällen mittlerweile einen Streitwert von 6.000,00 € für den ersten Titel, von je 3.000,00 € für den zweiten bis fünften Titel, von je 1.500,00 € für den sechsten bis zehnten Titel und von je 600,00 € für jeden weiteren Titel für angemessen und ausreichend.
Der besondere Angriffsfaktor des Handelns des Antragsgegners liegt vorliegend darin, dass er durch den Betrieb eines eDonkey-Servers zum Funktionieren des Filesharingsystems über das eDonkey-Netzwerk insgesamt beigetragen hat und durch den Betrieb von eDonkeyServern überhaupt erst die Möglichkeit einer
öffentlichen Zugänglichmachung von Musikdateien - u. a. der hier in Rede stehenden - über das eDonkey- Netzwerk geschaffen wird. …
LG Hamburg: Hamburger Streitwertkatalog - Zur Streitwertbemessung und Streitwertstaffelung bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Filesharing-Netzwerken.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Streitwertbemessung ist das Interesse des Verletzten, d. h. der Antragstellerin, an der Abwehr zukünftiger Rechtsverletzungen durch den Antragsgegner maßgebend. Der Streitwert richtet sich dabei vor allem nach der Größe der Untern…
Streitwert bei Filesharing von 220.000,00 EURO ?
Rechtblog / This entry is part 3 of 3 in the series FilesharingAuch ein solcher Streiwert kann sich ergeben. In diesem Fall wurden 11 Musikdateien öffentlich zugänglich gemacht. Dabei wurde durch das LG Hamburg ein Streitwert von 20.000 EURO pro Musikt…
Hamburger Streitwerttabelle für Urheberrechtsstörer
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Streitwerttabelle zur Störerhaftung bei Filesharing
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LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus
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Streitwert bei Filesharing in Köln: 10.000 Euro pro Datei
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BGH - Streitwert des Unterlassungsanspruchs bzgl. gesetzeswidriger AGB
auchRecht.de / Mit Beschluß vom 28.9.06 - III ZR 33/06 hat der BGH festgestellt, daß der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs bei einem Vorgehen eines Verbandes gegenüber einem Unternehmer wegen des Verwendens gesetzeswidriger AGB regelmäßig 2500,- € pro…
