Hamburger Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer

Das LG Hamburg hat mit Beschluß vom 9.8.2007 - 308 O 273/07 einen Streitwertkatalog für Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzer aufgestellt. Man könnte die Ansicht vertreten, daß dieser ein klein wenig überzogen ist.

“Hier sind das Verhalten des Antragsgegners und der Angriffsfaktor seines Handels von grundsätzlich anderer Qualität als etwa bei im Rechtssinne „Störern“, die sich als Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der Störerhaftung das in einzelnen Filesharing-Handlungen liegende deliktische Verhalten ihrer Kinder oder anderer Dritter zurechnen lassen müssen. Auch unter Berücksichtigung des Interesses der Antragstellerin an er Unterbindung von Rechtsverletzungen durch Filesharingsysteme sollen derartige Störer durch die Streitwertbemessung nicht sanktioniert werden. Dies berücksichtigend erachtet die Kammer bei Rechtsverletzungen in solchen Fällen mittlerweile einen Streitwert von 6.000,00 € für den ersten Titel, von je 3.000,00 € für den zweiten bis fünften Titel, von je 1.500,00 € für den sechsten bis zehnten Titel und von je 600,00 € für jeden weiteren Titel für angemessen und ausreichend.

Der besondere Angriffsfaktor des Handelns des Antragsgegners liegt vorliegend darin, dass er durch den Betrieb eines eDonkey-Servers zum Funktionieren des Filesharingsystems über das eDonkey-Netzwerk insgesamt beigetragen hat und durch den Betrieb von eDonkeyServern überhaupt erst die Möglichkeit einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musikdateien - u. a. der hier in Rede stehenden - über das eDonkey- Netzwerk geschaffen wird. Bei dieser Sachlage sieht sich die Kammer zu eine…

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Themen: Filesharing , LG Hamburg , Hamburger Streitwertkatalog
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 28. August 2007 auf http://www.olnhausen.com.

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